Im Gastgewerbe stellen Erholungs- und Ferienheime eine besondere Art der Beherbergungsstätten dar, die auf bestimmte Personenkreise ausgerichtet sind und üblicherweise dem allgemeinen Publikum nicht zugänglich sind. Erholungs- und Ferienheime stehen meist unter der Trägerschaft von Vereinen, Organisationen Unternehmen oder Behörden und werden entweder selbst betrieben oder unter Vorgabe bestimmter Richtlinien verpachtet. Der Aufenthalt in Erholungs- und Ferienheimen wird entsprechend über die jeweilige Trägerschaft organisiert. So unterhalten beispielsweise Firmen entsprechende Anlagen, in denen Betriebsangehörige ihren Urlaub verbringen können oder Vereine bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit eines Aufenthalts in eigenen Erholungs- und Ferienheimen. In der Regel bieten Ferienheime oder Erholungsheime unterschiedliche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, die beispielsweise auf Familien ausgerichtet sein können oder sich in ihren Inhalten an Senioren und Seniorinnen wenden. Die Ausrichtung und Gestaltung von Ferien- und Erholungsheimen ist üblicherweise darauf ausgelegt, physische wie psychische Störungen aus Alltagsbelastungen, Stress oder seelische Probleme, während des Aufenthalts abzubauen und damit ein körperliches und geistiges Gleichgewicht herzustellen.