Denkmalschutzeinrichtungen sind sowohl private Initiativen wie etwa die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als auch Behörden wie die Landesämter für Denkmalpflege der Länder und Kreise, die meist den jeweiligen Landesministerien für Kultur, Sport und Unterhaltung unterstehen. Ziel der Denkmalschutzeinrichtungen ist der Erhalt und die Pflege besonders schützenswerter Gebäude oder Denkmäler, die ein Teil der kulturellen Vielfalt einer bestimmten Region sind und damit ebenso ein Teil der gesamten deutschen Kulturlandschaft. Private Denkmalschutzeinrichtungen verfolgen das Ziel, bestimmte kulturelle Objekte zu erhalten beziehungsweise diese wieder in ihren Original-Zustand zurück zu versetzen und vor allem anderen, die Objekte vor dem Abriss zu bewahren. Private Denkmalschutzeinrichtungen arbeiten in der Regel mit Spenden wie auch mit dem Kapital aus Stiftungserträgen. Der behördliche Denkmalschutz ist einzig und allein darauf ausgerichtet, kulturelle Denkmäler durch entsprechende rechtliche Maßnahmen zu schützen. Dies erfolgt meist dadurch, dass ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird. Ist ein Objekt mit dieser behördlichen Maßnahme belegt, sind für bauliche Eingriffe oder Veränderungen die jeweiligen Auflagen zu beachten, die die sogenannte untere Denkmalschutzbehörde für das Objekt erlassen hat.