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Auffangwannen dienen zum Auffangen von aggressiven, umweltschädlichen bzw. giftigen Substanzen in flüssiger oder öliger Form, die in Fässern, Kanistern oder Tonnen aufbewahrt werden. Die Auffangwannen gehören zu dem Bereich Fertigerzeugnisse aus Kunststoff aus der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und müssen mindestens 10 Prozent des Behälters, in dem die Substanz gelagert bzw. abgefüllt wird, entsprechen. Auffangwannen verhindern das Eindringen von Ölen, Laugen und Säuren in Erdreich und Grundwasser und sind gesetzlich nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgeschrieben. Lagerungen oder Abfüllungen auf Standorten in Wasserschutzgebieten sind dahingegen nur mit Auffangwannen in 100 prozentigen Bemessungen zu den Lagerbehältnissen gestattet. Die Fertigerzeugnisse aus Kunststoff sind zumeist aus Polyethylen gefertigt. Auffangwannen aus Kunststoff sind in den Bauformen unterschiedlich nutzbar. So als Auffangschale, etwa in Regalen, als Variante zum Einhängen oder in kompakter und höherer Form zur Nutzung als Einstellwanne. Wobei einige Einstellwannen mit Rollen und/oder Füßen ausgestattet und für den innerbetrieblichen Transport mit einem Gabelstapler unterfahrbar sind.