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Arzneimittel werden von Unternehmen aus dem Bereich Herstellung von chemischen Erzeugnissen fabriziert und vertrieben. Arzneimittel sind unter dem Begriff „Sonstige pharmazeutische Erzeugnisse“ gelistet. Arzneimittel bestehen aus verschiedenen Stoffen und Substanzen, die chemisch aufbereitet werden. So sind sie im Endprodukt als Tablette, Dragee, Pulver, Kapsel, Tinktur, Salbe, Tropfen, Saft und in weiteren Darreichungsformen verfügbar. Die Mittel dienen zur Bekämpfung, Vorsorge und Linderung der unterschiedlichsten akuten und chronischen Krankheiten und bei äußeren Verletzungen. Auch sogenannte Kontrastmittel, um bestimmte Krankheiten sichtbar zu machen, zählen zu den Medikamenten. So werden Kopfschmerzmittel, Bluthochdruckmittel, Diabetestabletten, Aufbaupräparate und Verbandmittel für den Verkauf in Apotheken hergestellt. Einige Arzneimittel sind frei käuflich, wiederum andere nur gegen Rezept erhältlich. Die Sortimente in Apotheken werden zumeist durch weitere Artikel aus dem Drogeriebedarf ergänzt. So etwa Babynahrung, Körperpflegeprodukte, Kosmetik und Diätprodukte. Jedes Medikament bzw. Arzneimittel muss nach seiner Herstellung vom Bundesministerium für Arzneimittel (BfAM) zugelassen werden, bevor es in den Apotheken in den Verkauf kommt. Das BfAM unterliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.