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Information zur Branche Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, um deren Interessen gemeinsam vertreten zu können. Inhaltlich beschäftigen sich Arbeitgeberverbände mit tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Fragen, wobei der Schwerpunkt auf Tarifverhandlungen mit Arbeitnehmerverbänden wie Gewerkschaften liegt. Arbeitgeberverbände als Interessenvertretungen und kirchliche Vereinigungen verfügen hierbei über unterschiedliche Ansätze und gesetzliche Grundlagen, da sich das Arbeitsrecht der Kirchen erheblich von den sonst in Deutschland geltenden Bestimmungen abhebt. Die deutschen Arbeitgeberverbände sind im Dachverband BDA zusammengeschlossen. Das größte Mitglied ist dabei die Vereinigung Gesamtmetall, in der die Firmen der Metall- und Elektrobranche zusammengeschlossen sind. Zweitgrößtes Mitglied ist der Bundesarbeitgeberverband Chemie. Die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sind ein Teil der gesellschaftlichen und politischen Ordnung in Deutschland und münden in einem Flächentarifvertrag, der für beide Seiten bindend ist. Die Basis für die Verhandlungen stellen die Verordnungen und Gesetze im Grundgesetz wie auch im Arbeitsrecht dar. Allerdings sind tarifliche Vereinbarungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus gehen, freies Vertragsrecht und kündbar.


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