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In Deutschland haben Apotheken den primären Auftrag, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Sie sind zwar Teil des Einzelhandel, sind aber gleichzeitig nach dem Apothekengesetz wesentlich strengeren Richtlinien in Bezug auf den Betrieb unterworfen. So darf nur ein approbierter Apotheker eine oder mehrere Apotheken eröffnen, jedoch nicht mehr als 4 Geschäfte insgesamt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Apotheker dem Allgemeinwohl verpflichtet bleibt. Denn wie der Arzt zählt auch der Apotheker zu den Heilberuflern, dessen Tätigkeit nicht nur auf kaufmännischen Gesichtspunkten basieren soll. Entsprechend ist ebenso die Abgabe der Medikamente von Apothekern im Arzneimittelgesetz geregelt, das unter anderem den Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten beinhaltet sowie die Abgabe nach Rezept. In der Gestaltung ihrer Geschäftsräume sind die Inhaber von Apotheken frei. Entsprechend groß ist das Angebot an Apothekenbedarf und Einrichtung, wobei in modernen Apotheken beispielsweise mit Kassensystemen gearbeitet wird, die in einer digitalen Bibliothek die vorhandenen Medikamente und deren Wechselwirkung untereinander gelistet haben. Erfolgt der Kauf von verschiedenen Medikamenten durch einen Kunden, die eine negative Wechselwirkung zueinander besitzen, warnt das Kassensystem das Bedienpersonal.