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Altenwohnheime sind öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen, in denen alleinstehende, aber auch verheiratete Senioren ihren Lebensabend unter einer gewissen Obhut und einem geregelten Tagesablauf verbringen können. Altenwohnheime sind anders als Altenheime oder Altenpflegeheime darauf ausgerichtet, den Senioren ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich in der Regel um ältere Menschen, die noch in der Lage sind, sich vollkommen selbst zu versorgen oder nur geringfügige medizinische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigen. Die Seniorenwohnheime werden in ihrer Zuständigkeit für das öffentliche Interesse im Rahmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen verwaltet. Zur Aufnahme in ein Altenwohnheim ist eine Anmeldung/Anfrage nötig. Dabei wird keine Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt. Die Wohnungen sind zumeist nicht sehr groß und höchstens für zwei Personen ausgerichtet. Überwiegend sind 1,5 Raum-Wohnungen (oft mit Balkon) oder Appartements gefragt. Die Häuser der Altenwohnheime sind teilweise mit ärztlichen Notrufen ausgestattet und stellen Serviceangebote wie „Essen auf Räder“ oder mitunter auch Wäschedienste und einen mobilen Frisör zur Verfügung. Wenn überhaupt, werden nur pflegebedürftige Senioren der unteren Pflegestufen aufgenommen, da dieser Personenkreis noch durch ambulante Pflegedienste ausreichend versorgt werden kann.