Das Lagergut - Maß aller Dinge
Für die Industrie bieten wir eine große Bandbreite von Paternoster-Lagersystemen für unterschiedlichste Anwendungen an.
Für den Handel produzieren wir Bodenbelagspaternoster in TÜV/GS-geprüfter Qualität.
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Aufgrund unserer langjähriger Produkt- und Branchenerfahrung unseres Betriebes können wir maßgeschneiderte Lösungen zur Lagerung von beispielsweise Langgut, Kabeln, Reifen, Folien, Bodenbelägen und vielem mehr anbieten.
Wenn es also um spezielle Sonderanfertigungen für die Lagerverwaltung geht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Auch das Zubehör, wie Transportwagen, Schneidemaschinen usw. wird von unseren bestens geschulten Mitarbeitern gefertigt.
Für den Industriebereich bieten wir eine große Bandbreite von Paternoster-Lagersystemen für unterschiedlichste Anwendungen in modularer bauweise an. Die hierfür gefertigen Paternoster-Systeme teilen sich auf in zwei Tragkraft-Klassen: bis 500 kg sowie bis 1.500 kg pro Tragsatz. - Auch für die Tragsätze steht eine entsprechende Vielzahl von Konstruktionsmodulen für diverse Anwendungsbereiche zur Verfügung: vom Langgut bis 7,5 m über Druckzylinder bis hin zu Spezialaufhängungen für unterschiedliche Lackiergehänge.
Unabhängig davon, ob die Be- und Entladung mit Stapler, Kran, manuell oder automatisch erfolgt: unsere Paternoster gewährleisten schnellen Materialzugriff in optimaler Bedienungshöhe.
Die Lösung kundenspezifischer Anforderungen beinhaltet selbstverständlich die Anpassung der Sicherheitselemente (Verkleidung, optoelektronische Überwachungseinrichtungen, Steuertechnik). Bei letzterem stehen unterschiedliche Systeme zur Verfüung - von der einfachen "Auf/Ab"-Steuerung über frei programmierbare Steuerlösungen bis hin zu integrierten Lagerverwaltungssystemen mit Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Fertigungssteuerung.
Bei Bodenbelags-Paternostern bieten wir auch Geräte im Gebrauchtbereich an, die ausschließlich unserer eigenen Fertigung entstammen, um zukünftigen Ersatzteilbedarf auch garantiert abdecken zu können. Grundsätzlich werden alle Maschinen in Eichenzell über Lager genommen, geprüft, mit Originalteilen überarbeitet und vor Auslieferung nach Kundenwunsch ganz oder teilweise neu lackiert. Für generalüberholte Geräte aus unserer Fertigung übernehmen wir die Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten.
Um die lange Einsatzbereitschaft und das reibungslose Funktionieren der Lagersysteme gewähren zu können, bieten wir Wartung der Paternosteranlagen, Reperaturservice sowie Regalprüfungen und den Umbauservice von vorhandenen Lagereinrichtungen an.
Seit 2013 bieten wir zusätzlich gemeinsam mit unseren Handelspartner fetra Transportgeräte an zur Be- und Entladung unserer Paternostersysteme sowie zur Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Arbeitszeit:
Mo. | 08:00 - 16:45 | Mittagspause: | - |
Di. | 08:00 - 16:45 | Mittagspause: | - |
Mi. | 08:00 - 16:45 | Mittagspause: | - |
Do. | 08:00 - 16:45 | Mittagspause: | - |
Fr. | 08:00 - 16:45 | Mittagspause: | - |
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Wegbeschreibung
Das Hauptbüro der eska Schneider Lagersysteme GmbH befindet sich östlich von Fulda unmittelbar an
der A66, Abfahrt „Eichenzell-Poppenhausen“, im Industriepark Rhön, Bürgermeister-Ebert-Str. 13.
Wir freuen uns über Ihren Besuch nach vorheriger Terminabsprache.
Parkbeschreibung
Parkplätze finden Sie direkt vor unserem Firmengebäude
Allgemeine Lieferbedingungen
1. Unsere allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte. Widersprechende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden.
2. Aufträge und Mitteilungen werden nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Alle Aufträge werden möglichst schnell innerhalb der vereinbarten Fristen ausgeführt. Eine Lieferfrist ist nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als bindend erklärt wird.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten mit mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.
5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Steuer.
6. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr trägt stets der Besteller, auch im Falle frachtfreier Lieferung.
7. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, unverpackt. Verpackung, Versicherung, Fracht und sonstige Kosten werden gesondert berechnet.
8. Mängelrügen sind unverzüglich nach Inempfangnahme der Ware schriftlich geltend zu machen; die Ware ist unver- züglich zu überprüfen und auf Ihre Funktionstüchtigkeit hin zu kontrollieren. Insgesamt trägt der Empfänger den Beweis für das Vorliegen eines Mangels nach Entgegennahme und Übergabe.
9. Für Mängel der Liefergegenstände leisten wir Gewähr in Anlehnung an VDMA, d.h. 6 Monate ab Inbetriebnahme. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden, die nicht von uns durchgeführt werden oder denen wir nicht zugestimmt haben.
10. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die auf der Vorderseite angegebenen Zahlungskonditionen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen können unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt werden.
11. Die Zahlung muss in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden. Zahlungen durch Scheck oder Überweisung stehen nach Eingang der Gutschriftsbestätigung einer Barzahlung gleich. Wechselzahlungen gelten nicht als Bar- zahlungen, Wechselspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers.
12. Vertreter sind ohne unsere schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungen in Empfang zu nehmen.
13. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten bzw. montierten Gegenständen bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und Saldo gezogen und anerkannt ist. Veräußert der Vertragspartner die ihm gelieferten Gegenstände weiter, so hat er sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Gegenständen gegen- über seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen, die er aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung (Weiterlieferung, Montage) der Vorbehaltswaren erwirbt, werden hiermit im voraus an uns abgetreten. Werden die Vorbehaltswaren vom Vertragspartner zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen verkauft oder auf sonstige Weise veräußert, gelten Kaufpreis-, Werklohn- und sonstige Forderungen nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten.
Unser Vertragspartner kann an den von uns gelieferten, ggf. auch montierten Gegenständen durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet für uns, auch die verarbeiteten Gegenstände dienen zu unserer Sicherung.
Bei einer Verarbeitung mit fremden Gegenständen durch den Vertragspartner werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Liefergegenstände.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von der Gefährdung unseres Eigentums durch drohende oder erfolgte Pfändung, Zu- rückhaltung oder Eingriffen Dritter sofort zu unterrichten. Für Schäden aus Unterlassung sowie für etwaige Inter- ventionskosten haftet der Käufer.
Übersteigt der Wert der uns vorweg gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.
14. Erfüllungsort für die dem Besteller aus dem Kaufvertrag entstehenden Verpflichtungen und Gerichtsstand ist Fulda.