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§ 1 Geltung
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und der Praxindo GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseiten des Verkäufers zustande kommen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind Unternehmer, Anstalten, Behörden, Ärzte, welche die angebotenen Artikel in ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit als Endverbraucher anwenden bzw. die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzen.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung der geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail.
Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, indem der Verkäufer dem Kunden
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist,
nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdienstanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(2) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.
(2.1) Kaufinteresse
Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer (2) genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von dem Verkäufer unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen. Sofern der Verkäufer dem Kunden kein verbindliches Angebot unterbreitet, wird der Kunde hierüber informiert.
(2.2) Kaufangebot
Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Verkäufer entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Lieferung der Ware.
(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Preise, Zahlung, Lieferung
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR ab Werk, zuzüglich Verpackung, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden auf der Webseite angegeben.
(2) Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf die auf der Webseite angebotenen Zahlweisen.
(3) Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch den Verkäufer, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.
(4) Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Der Verkäufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 25,00. Der Verkäufer ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
(5) Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet hat der Verkäufer das Recht, die Ware selber zu verwerten, nachdem der Verkäufer dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt hat.
§ 4 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
(3) Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. § 5 gilt entsprechend.
(5) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache dem Verkäufer zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde dem Verkäufer die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
§ 5 Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
(2) Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden.
(3) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% übersteigt.
(5) Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach diesem Paragraphen (3) wirksam auf den Verkäufer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(6) Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe dieses Paragraphen (3) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(7) Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
(8) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist der Sitz des Verkäufers.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Sofern der Kunde einen Kauf über Waren und Dienstleistungen des Verkäufers unternommen hat, bietet der Verkäufer dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich.
(5) Der Verkäufer darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Der Verkäufer hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
Stand: 22.10.2018