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h Rechte Dritte beeinträchtigen. Insbesondere dürfen weder die Werbeanzeige noch Inhalte, die über vom Kunden gesetzte Links erreicht werden können, rechtswidrige Zwecke verfolgen; sie dürfen keine pornografischen, Gewalt verherrlichende, diskriminierende oder beleidigende Inhalte umfassen, noch gegen wettbewerbs- oder datenschutz-rechtliche Bestimmungen verstoßen. 7. Für audio- bzw. videoverlinkte Banner (d.h. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-up Fenster öffnet, in welchem Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Werbetreibende ist dafür verantwortlich, dass er über die für die Veröffentlic     hung erforderlichen Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte verfügt. Bei Auftragserteilung gibt der Werbetreibende der Trend@dress Medien AG ohne gesonderte Aufforderung vollständig Auskunft über etwaige Rechte Dritter an dem für die Bannerwerbung verwendeten Material und sichert zu, soweit solche Rechte bestehen, dass er berechtigt ist, über das Material zu verfügen. 8. Im Falle des Missbrauchs unseres Werbeangebotes durch den Kunden im Sinne der Nummern 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen, stellt dieser die Trend@dress Medien AG von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter frei. 9. Der Werbetreibende muss alle notwendigen Werbeunterlagen, die zur Veröffentlichung nötig sind, rechtzeitig bereitstellen. Er muss die technischen Spezifi

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

@dress Medien AG. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn die Trend@dress Medien AG im Einzelfall nicht widerspricht. 2. Das Leistungsangebot umfasst folgende Produkte: * Business-Eintrag * Gesamtranking / Eintrags-Vorsortierung * Sicherer Platz auf einer der ersten Seiten * Keywort-gestützter Banner * Werbelinks * Kleinanzeigen * SEO-optimierter Suchbegriff Der Grundeintrag (Basisdaten wie postalische Adresse und Kommunikationsdaten wie Telefon, Telefax, Link zur Homepage, plus einen Suchbegriff) ist kostenfrei. 3. Die Erteilung eines Werbeauftrages ist verbindlich und an keine Form gebunden; etwaige Stornierungen nach Auftrags-erteilung sind einseitig nicht mehr möglich. Telefonisch erteilte Aufträge werden von der Trend@dress Medien AG unverzüglich schriftlich per Email bestätigt. Bei erkennbaren Differenzen zwischen der telefonischen Vereinbarung und dem Inhalt des von der Trend@dress Medien AG daraufhin übermittelten kaufmännischen Bestätigungsschreibens hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Mangels Rüge wird der Vertrag gemäß dem Inhalt des Bestätigungs-schreibens verbindlich. 4. Eine Werbeanzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von der Trend@dress Medien AG mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden. 5. Trend@dress Medien AG behält sich das Recht vor, Werbeaufträge ganz oder teilweise abzulehnen. Dies gilt auch, wenn die Trend@dress Medien AG erst nach der Auftragserteilung Kenntnis über Umstände erhält, die zu einer Ablehnung führen. Auch bei Werbeaufträgen, die von Vertretern der Trend@dress Medien AG oder sonstigen autorisierten Annahmestellen angenommen werden, steht ihr das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Umstände, die zur Ablehnung führten, mitgeteilt. 6. Trend@dress Medien AG akzeptiert nur Werbeaufträge, deren Anzeigeninhalte weder gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, noch Rechte Dritte beeinträchtigen. Insbesondere dürfen weder die Werbeanzeige noch Inhalte, die über vom Kunden gesetzte Links erreicht werden können, rechtswidrige Zwecke verfolgen; sie dürfen keine pornografischen, Gewalt verherrlichende, diskriminierende oder beleidigende Inhalte umfassen, noch gegen wettbewerbs- oder datenschutz-rechtliche Bestimmungen verstoßen. 7. Für audio- bzw. videoverlinkte Banner (d.h. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-up Fenster öffnet, in welchem Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Werbetreibende ist dafür verantwortlich, dass er über die für die Veröffentlichung erforderlichen Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte verfügt. Bei Auftragserteilung gibt der Werbetreibende der Trend@dress Medien AG ohne gesonderte Aufforderung vollständig Auskunft über etwaige Rechte Dritter an dem für die Bannerwerbung verwendeten Material und sichert zu, soweit solche Rechte bestehen, dass er berechtigt ist, über das Material zu verfügen. 8. Im Falle des Missbrauchs unseres Werbeangebotes durch den Kunden im Sinne der Nummern 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen, stellt dieser die Trend@dress Medien AG von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter frei. 9. Der Werbetreibende muss alle notwendigen Werbeunterlagen, die zur Veröffentlichung nötig sind, rechtzeitig bereitstellen. Er muss die technischen Spezifikationen, welche die Werbeunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Werbeunterlagen einzureichen sind, sowie den letztmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, beachten. Trend@dress Medien AG ist nicht verpflichtet, Werbeunterlagen zu veröffentlichen, die diesen Vorgaben nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden sind. Der Entgeltanspruch der Trend@dress Medien AG für vereinbarte Leistungen bleibt bestehen, wenn eine Leistungserbringung der Trend@dress Medien AG aus Gründen, die der Beauftragende zu vertreten hat, nicht möglich ist. 10. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt jeweils zum vereinbarten Termin. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen dringenden Gründen behält sich Trend@dress Medien AG vor. 11. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. 12. Beanstandungen wegen unvollständiger oder erkennbar mangelhafter Leistung müssen spätestens 10 Tage nach Leistungs-beginn angezeigt werden. Die Trend@dress Medien AG haftet im Übrigen nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen schützen, die der Vertrag dem Vertragspartner nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die gesetzliche Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 13. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, technische oder sonstige Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Laufzeit entsprechend. 14. Änderungen der Preisliste gelten auch für die laufenden Verträge, und zwar Preissenkungen sofort, Preiserhöhungen erst einen Monat nach Bekanntmachung. Im Falle einer Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preise auszuüben und wird mit Ende des der Kündigung folgenden Monats wirksam. Sollten Sonderpreise vereinbart worden sein, die von unserer Preisliste abweichen, so gelten diese nur für ein Vertragsjahr. Bei Verlängerung der Laufzeit gemäß  Nr. 17  gelten die regulären Preise entsprechend unserer Preisliste, soweit nichts anderes individuell vereinbart wird. 15. Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Preisen nicht enthalten, außer dies wird ausdrücklich vereinbart. 16. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste der Trend@dress Medien AG zu halten. An davon abweichende Vereinbarungen ist die Trend@dress Medien AG nicht gebunden. Eine im Einzelfall von Trend@dress Medien AG gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 17. Die Mindestmietdauer für die Produkte beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht sechs Wochen vor Ablauf der Mietzeit schriftlich gekündigt wird. Für eine rasche Bearbeitung sollte die Kündigung schriftlich an folgende Adressen gesendet werden: Trend@dress Medien AG Stadelhoferstr. 14 76530 Baden-Baden oder an die E-Mail: vertrag@itsbetter.de Der Mietpreis ist jährlich im Voraus in einer Summe zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderaktionen. 18. Trend@dress Medien AG kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Trend@dress Medien AG berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenvertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages, und von dem Ausgleich sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 19. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos, die eingetragene Marken / Warenzeichen darstellen, bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und wurden von den Anzeigenkunden selbst eingefügt. Ebenso werden Copyrights und sonstige Rechte auch ohne nähere Hinweise anerkannt. Im Zweifelsfalle bitten wir um Nachricht, damit wir die Angelegenheit schnell klären und eventuelle, unbeabsichtigte Beeinträchtigungen abstellen können. 20. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. 21. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Werbeaufträgen im Sinne der Nummer 1 dieser Geschäftsbedingungen ist Baden-Baden. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt für alle Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Werbeauftrages oder über dessen Inhalt Baden-Baden als Gerichtsstand, soweit kein anderer ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist.

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