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African Dreamtravel

Firmentyp: Dienstleistung, Service

Am Drehmannshof 25
47475 Kamp-Lintfort
Wesel
Nordrhein-Westfalen
Deutschland





Firmenpräsentation
Sie suchen Ihre Traumreise nach Afrika ? Bei African Dreamtravel finden Sie die Spezialisten für das südliche und östliche Afrika. Lassen Sie sih von unseren Afrikaprofis Ihre Reise nach Afrika ausarbeiten. Unter www.african-dreamtravel.de und www.kenia-safarireisen.de finden Sie unser Reiseprogramm und unsere Reiseländer .
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Über uns

Erleben Sie Ihre Traumreise ins südliche und östliche Africa mit African Dreamtravel. Wir haben Ihre Traumreise in 11 Destinationen in Afrika. Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Sie Träumen von einer Reise nach Afrika ? Sie fasziniert schon seit langem die Tierwelt, die Landschaft und die Menschen in Afrika ? Dann sollten Sie nicht mehr länger warten. African Dreamtravel bietet eine Auswahl von 11 Destinationen im südlichen und östlichen Afrika. Bei uns finden Sie:

  • Namibia Reisen 
  • Botswana Reisen
  • Südarika Reisen
  • Malawi Reisen
  • Simbabwe Reisen
  • Reisen nach Äthiopien
  • Kenia Reisen
  • Uganda Reisen
  • Sambia Reisen
     
Wir verfügen in vielen Ländern über eigene Büros sodas Sie eine optimale Betreeung vor Ort geniessen.

Kontaktieren Sie unsere Reiseberater unter 02842-2199470 oder info@african-dreamtravel.de

Arbeitszeit:

Mo.08:00 - 18:00Mittagspause: -
Di.08:00 - 18:00Mittagspause: -
Mi.08:00 - 18:00Mittagspause: -
Do.08:00 - 18:00Mittagspause: -
Fr.08:00 - 18:00Mittagspause: -
Sa.08:30 - 19:00Mittagspause: -
So. - Mittagspause: -

Leistungen
Liefergebiet

Deutschland

Schweiz

Österreich

Leistungs- und Serviceangebot
Versand- und Lieferbedingungen

 nach Absprache

Kundenservice

 Serviceleistungen

 Service ausserhalb der Geschäftszeiten

Verkauf und Beratung

 Telefonberatung

 Individuelle Beratung

Logistische Dienste
Werkstatt- und Reparaturdienste
Finanzdienste
Individueller Service
Informationsdienste
Zielgruppe

Firmen/gewerblich

Individualkunden

Öffentliche Hand

Tourismus

Zahlungsarten

nach Vereinbarung

Rechnung

Absatz

Europaweit

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und African Dreamtravel, nachfolgend „AT/AD“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Vertragsschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Angebots von AT/AD und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Reisemittler und Buchungsstellen, sind von AT/AD nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von AT/AD zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von AT/AD herausgegeben werden, sind für AT/AD und die Leistungspflicht von AT/AD nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von AT/AD gemacht wurden.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von AT/AD vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit der Buchung bietet der Kunde AT/AD den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch AT/AD zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt AT/AD eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von AT/AD erläutert.
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
Soweit der Vertragstext von AT/AD im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde AT/AD den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. AT/AD ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von AT/AD beim Kunden zu Stande.
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. AT/AD wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln
AT/AD weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes gemäß vorstehender Ziffern 1.2 oder 1.3 abgeschlossen wurden, keine Widerrufsrecht besteht. Die übrigen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl AT/AD zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist AT/AD berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von AT/AD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
AT/AD ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AT/AD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von AT/AD über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

Preiserhöhung
AT/AD behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für AT/AD nicht vorhersehbar waren.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AT/AD den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AT/AD vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AT/AD vom Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber AT/AD erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AT/AD verteuert hat.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AT/AD den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AT/AD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AT/AD über die Preiserhöhung gegenüber AT/AD geltend zu machen.

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AT/AD unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert AT/AD den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann AT/AD, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
AT/AD hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Pauschalreisen mit eingeschlossenem internationalen Linien- oder Charterflug:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt  90 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
Pauschalreisen ohne eingeschlossenem internationalen Linien- oder Charterflug:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt  5 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt  90 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, AT/AD nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. AT/AD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit AT/AD nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist AT/AD verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann AT/AD bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer € pro Umbuchungsvorgang.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. AT/AD wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
AT/AD kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch AT/AD muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
AT/AD hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
AT/AD ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von AT/AD später als [Variable] Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AT/AD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch AT/AD dieser gegenüber geltend zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
AT/AD kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von AT/AD nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt AT/AD, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Obliegenheiten des Kunden
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit AT/AD wie folgt konkretisiert
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von AT/AD (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von AT/AD wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber AT/AD unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von AT/AD nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen AT/AD anzuerkennen.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, AT/AD erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AT/AD oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AT/AD oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von AT/AD anzuzeigen.
Der Kunde hat AT/AD zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von AT/AD mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von AT/AD für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AT/AD für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
AT/AD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von AT/AD sind. AT/AD haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von AT/AD ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von AT/AD aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.AT/AD haftet nicht für Verletzungen durch Tierangriffe, Schlangenbisse, Skorpionstiche sowie Insektenstiche und die eventuellen Folgen.

Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AT/AD unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Die Frist nach Ziff. 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

Verjährung
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AT/AD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AT/AD beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AT/AD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AT/AD beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden und AT/AD Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AT/AD die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Informationspflichten des ausführenden Luftfahrtunternehmens
AT/AD informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist AT/AD verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald AT/AD weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird AT/AD den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von AT/AD oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von AT/AD einzusehen.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, Visa, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
AT/AD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AT/AD eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

§ 36 und § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

African Dreamtravel nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,  Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41  Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und AT/AD die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können AT/AD ausschließlich an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von AT/AD gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AT/AD vereinbart.
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© Urheberrechtlich geschützt: Noll& Hütten Rechtsanwälte,
Stuttgart | München, 2009 – 2015
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Reiseveranstalter ist:
African Dreamtravel
Inhaber Annemarie Braun
Am Drehmannshof 25
47475 Kamp Lintfort
fon +49 (0)2842-2199470 | fon +49 (0)2842-2199471 | fax +49 (0)2842- 2199481
mobil : +49 (0)171-8040440 | mail : info@african-dreamtravel.de
web : www.african-dreamtravel.de
Kontoverbindung : Stadtsparkasse Oberhausen
Kontonummer: 53227484 | BLZ: 365 500 00

Steuernummer: 119 5034 1527

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