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Abgebrochene Ebay-Versteigerung

Im Streit über ein zurückgezogenes Angebot auf der Auktionsplattform Ebay hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Demnach muss derjenige, der , in diesem Fall sein Auto, bei Ebay in einer Auktion anbietet, das Fahrzeug auch dort verkaufen. Der Anbieter darf die Auktion nicht vorzeitig beenden und das Auto anderweitig verkaufen - ansonsten hat der bisher Höchstbietende Recht auf Schadensersatz in Höhe des Sachwerts. So die Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe (Aktenzeichen VIII ZR 42/14).


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