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Der Bereich Kultur, Sport und Unterhaltung erbringt öffentliche und persönliche Dienstleistungen - so die Beschreibung im Klassifizierungssystem. Eingerechnet werden zum einen die Produktion von Filmen und Videos, darüber hinaus auch deren Verleih und Vertrieb. Somit zählen zum Beispiel Kinos zur Branche der Kultur, Sport und Unterhaltung. Auch Rundfunkveranstalter werden mit einbezogen. In dem Zusammenhang muss zudem die Herstellung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen genannt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeit der Journalisten nicht mit zur Produktion der Programme zählt, sondern zur Gruppe der Korrespondenz- und Nachrichtenbüros gerechnet wird. Darüber hinaus werden Bibliotheken, Museen, Archive und Botanische sowie Zoologische Gärten mit in den Bereich von Kultur, Sport und Unterhaltung gerechnet. Auch hier werden schließlich Dienstleistungen erbracht, die für die Menschen einen Freizeit- und Erholungswert besitzen. Der Sport ist dabei noch ein ganz eigener Bereich innerhalb von Kultur, Sport und Unterhaltung, er ist allerdings nicht in verschiedene Unterkategorien unterteilt worden.