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Facharztpraxen haben sich auf ein Spezialgebiet der Medizin, sowohl im Humanbereich wie auch Veterinärbereich, spezialisiert. Die Facharztpraxen sind Teil des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens einer Gemeinde oder eines bestimmten Bezirkes, wobei es durchaus sein kann, dass einzelne Facharztpraxen überregionale Bedeutung, etwa aufgrund bestimmter Behandlungsmethoden, besitzen. Für die Führung von Facharztpraxen müssen Mediziner eine gesonderte, mindestens fünfjährige Weiterbildung durchlaufen, die durch eine Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer abgeschlossen wird. Auch ein Arzt für Allgemeinmedizin betreibt nach jetzigem Ausbildungsstandard eine Facharztpraxis, da sich nach dem Studium und der Approbation der Arzt im Zustand der mindestens fünfjährigen Weiterbildung befindet und meist als Assistenzarzt an einer Klinik tätig ist. In dieser Weiterbildungszeit erfolgt die Orientierung für ein bestimmtes Fachgebiet, das neben der Allgemeinmedizin weitere klinische Fächer wie die Anästhesiologie, die Chirurgie, die Dermatologie oder auch die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde vorsieht. Insgesamt bestehen 24 klinische Fächer, die sich teilweise weiter verzweigen wie die Chirurgie in die Herzchirurgie oder die Gefäßchirurgie.