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Campingplätze werden von Gemeinden und privaten Geschäftsleuten betrieben. Dabei handelt es sich um abgegrenzte Gebiete die zum Campen mit Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen genutzt werden können. Meistens kommen Urlaubsgäste für einige Wochen oder übers Wochenende im Rahmen eines Urlaubs oder Wochenendtrips. Einige Gäste haben zudem auch sogenannte Dauerplätze über Jahre oder zumindest über ein ganzes Jahr. Zuweilen leben auf Campingplätzen auch Dauergäste, die dort ihren Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz gemeldet haben. Wer auf dem Campingplatz seinen Urlaub verbringen möchte, einen Dauerplatz sucht oder nur für ein paar Tage verweilen möchte, bekommt vom Campingplatzbetreiber eine Parzelle zugewiesen. Zu zahlen sind unterschiedliche Gebühren, die sich nach Art der “ Behausung“, nach der Personenanzahl und nach der Dauer des Aufenthaltes richten. Zeltplätze für Kurzzeitgäste sind oftmals günstiger. Gut geführte Campingplätze, die man unter der Kategorie Gastgewerbe findet, sind mit (mehreren) sanitären Anlagen und Verbrauchsstellen für Wasser und Strom ausgestattet. Die Abrechnung von Strom und Wasser erfolgt entweder pauschal mit dem Mietpreis oder wird bei „Abreise“ bzw. jährlich bei Dauergästen erstellt.