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Architekturdienstleistungen werden von freischaffenden Architekten und Architekturbüros in verschiedenster Form angeboten und ausgeführt. Beim Bauen & Renovieren oder bei Umbauten und Neugestaltung der Innenarchitektur, ist der Einsatz eines Architekten genauso gefragt, wie bei der Sanierung oder Denkmalpflege. Es spielt dabei keine Rolle ob es sich dabei um private Wohnhäuser, Wohnungsgenossenschaftsbauten, öffentliche Gebäude oder andere Bauwerke handelt. Architekturdienstleistungen beinhalten des Weiteren eine fachmännische Beratung, wenn es um Überlegungen der Kosten und Nachhaltigkeit zum Bau eines Energiesparhauses geht oder statische Berechnungen zum Anbringen einer sogenannten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach benötigt werden. Außerdem werden 3-D Visualisierungen für Gebäude und Innenräumen erstellt oder Planungen mittels 2-D und 3-D CAD Zeichnungen vorgestellt. Daneben werden für geplante Bauprojekte 3-D-Modelle gefertigt und/oder diverse Werbematerialien durch Architekturfotos, Layouts und Präsentationsmaterial gefertigt. Die Entlohnung von freischaffenden Architekten bzw. Architekturbüros bzw. der Architekturdienstleistungen erfolgt in Deutschland nach der bundesweit gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Architekturdienstleistungen sind entweder für einzelne und spezielle oder ganzheitlich von der Planung, über den Entwurf bis hin zu Ausschreibung und Ausführung der Bauarbeiten, abrufbar.