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In Deutschland besteht für Kinder und Jugendliche bis zum Erwachsenenalter von 18 Jahren eine Pflicht zum Schulbesuch von 9 bis 10 Schuljahren, dies ist in den einzelnen Bundesländern nach den Maßgaben für Erziehung und Unterricht unterschiedlich geregelt. Dem nachfolgend besteht zudem eine Berufsschulpflicht, die wiederum in jedem Bundesland verschieden geregelt ist und spätestens mit dem zwölften Schuljahr oder dem Abschluss der Berufsausbildung endet. Die allgemeine und politische Erwachsenenbildung liegt in der Verantwortung jeder einzelnen mündigen Person über 18 Jahren. Die Vermittlung zu Inhalten für die allgemeine und politische Erwachsenenbildung geht sowohl von öffentlichen Bildungsträgern wie Volkshochschulen aus sowie von privaten Unternehmen, die hierzu Kurse anbieten. Unter allgemeiner und politischer Erwachsenenbildung sind zum einen Inhalte zu verstehen, die üblicherweise dem Allgemeinwissen einer Gesellschaft zugehören wie beispielsweise geschichtliche Daten oder geografisches Wissen. Zum anderen sind es landesspezifische wie internationale politische Zusammenhänge, die in der allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung vermittelt werden. Neben öffentlichen und privaten Bildungsträgern dienen auch Medien wie das Internet und das Fernsehen zur Erwachsenenbildung.