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Die Abwasser- und Abfallbeseitigung sind kommunale Aufgaben, die von den Gemeinden teilweise in Eigenregie übernommen werden oder es erfolgt die Beauftragung von Unternehmen, die darauf spezialisiert sind. Das Aufkommen großer Mengen an Abfällen aus den Haushalten wie auch aus gewerblichen Betrieben macht die Einrichtung von Abfalldeponien notwendig. Während früher der Einrichtung von Abfalldeponien wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sind heute bauliche Maßnahmen vorgeschrieben, die ein Eindringen der verschiedenen im Abfall enthaltenen Stoffe in das Erdreich verhindern und Flüssigkeiten zur Behandlung in Klärwerken abgeleitet werden. Seit 2005 dürfen in Deutschland nur noch vorbehandelte Abfälle deponiert werden. Die Abfalldeponien sind in unterschiedliche Klassen aufgeteilt, die den zu lagernden Stoffen entsprechen. Während Abfalldeponien der Klasse I, ausschließlich mineralische Stoffe, eine mineralische Abdichtung sowie ein Dränagesystem benötigen, müssen Abfalldeponien der Klasse II neben der mineralischen Abdichtung über eine PE-Folie sowie ein Sickerwasserdränagesystem verfügen. Insgesamt sind die Deponien in 5 verschiedene Klassen aufgeteilt, von DK 0 bis DK IV.