Gastronomie Anbieter
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Greiner GmbH
Riedbachstraße 5
74385
Pleidelsheim
Deutschland
+49 7144 81120
INFORS GmbH
Dachauer Straße 3
85254
Sulzemoos
Deutschland
+49 8135 8333
TRIK Produktionsmanagement GmbH
Königstraße 2
14163
Berlin
Deutschland
+49 30 81456320
Unabhängige Beratung statt Lagerware!
Bei uns finden Sie kein begrenztes Sortiment, das wir kostspielig auf Lager halten, sondern unabhängige Beratung für Werbemittel, die auf den Einsatzzweck und das Budget abgestimmt sind.
Profitieren Sie von unserem
Löwe Medizintechnik
Hauptstr. 27
87448
Waltenhofen
Deutschland
+49 8379 728880
Wir bieten ein umfangreiches, zertifiziertes Dienstleistungsangebot für
Kliniken
Arztpraxen
Physiotherapie- und Massagepraxen
Kosmetikstudios
Technischer Service
Wartungen aller Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz
OTTO Office GmbH & Co KG
Fabriciusstraße 105a
22177
Hamburg
Deutschland
+49 40 360334444
OTTO Office ist ein Unternehmen, das sich auf den Versandhandel mit Bürobedarf, Kommunikationstechnik und Büromöbel spezialisiert hat.
Von A wie Aktenvernichter bis Z wie Zettelbox bieten wir Ihnen alles, was Sie für Ihr Büro benötigen.
Unser Sortiment
C. H. Erbslöh KG
Düsseldorfer Straße 103
47809
Krefeld
Deutschland
+49 2151 52500
MARTIN BRAUN Backmittel und Essenzen KG
Tillystraße 17
30459
Hannover
Deutschland
+49 511 41070
MARTIN BRAUN KG ist ein führendes Unternehmen der Backmittel- und Aromenbranche. Mit dem Onlineshop von Martin Braun bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Backmittel, Aromen und weitere Backzutaten direkt vom Hersteller online zu kaufen
Unter dem Begriff Gastronomie ist die öffentliche Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt zu verstehen. Dabei sind die Möglichkeiten in der Gastronomie bezüglich der Form und der Art der Abgabe sehr vielfältig. Ein Schnellimbiss zählt genauso zur Gastronomie wie ein gehobenes Sterne-Restaurant, denn die Grundleistungen bleiben die gleichen. Auch Kantinen zählen dazu, allerdings in der Regel subventioniert durch den jeweiligen Betrieb, in der die Kantine angesiedelt ist. Die Gastronomie kann, muss aber nicht, Speisen zubereiten und zum Verkauf anbieten. Der Gastronom des jeweiligen Betriebes ist, soweit mit Dritten nicht anders vereinbart, in seiner Vertragsgestaltung frei. Es besteht folglich keine Pflicht zur Bewirtung. Auch das berühmte Glas Wasser muss ein Gastwirt nicht kostenlos auf eine Bitte oder Anfrage hin abgeben. Wirte unterliegen wie jede andere Person lediglich den Pflichten, die im BGB festgeschrieben sind.