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Sicherheitsschuhe sind eine der wichtigsten Komponenten des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz. Kaum ein anderer Körperteil als der Fuß ist einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Darum haben die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherungen eine verbindliche Tragepflicht von Sicherheitsschuhen für Arbeitnehmer eingeführt, die in entsprechend gefährdeten Bereichen tätig sind. In der GUV-R 191 sind sieben Sicherheitsklassen aufgelistet, die unterschiedlichen Anforderungen entsprechen. Dazu kommen weitere Zusatzausstattungen, die auf spezielle Gefahren eingehen. Ein Beispiel dafür ist ein Sicherheitsschuh für Mitarbeiter auf Baustellen. Hier ist ein Sicherheitsschuh der Klasse S2 notwendig, der über eine durchtrittsichere Sohle verfügt und wasserdicht ist. Zusätzlich ist der Schuh Öl- und benzinresistent. Die Zehenschutzkappe ist ab der Klasse S1 obligatorisch.

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