medienreich Computertrainings -einer der führenden Computerkurs-Anbieter in Deutschland und Österreich. Wir bieten Ihnen individuelle IT-Schulungen und offene IT-Schulungen, entweder bei Ihnen oder in unseren Schulungsräumen aus den Bereichen: *.
PC, Internet und Betriebssysteme * Office und Büroanwendungen * Grafik- und Bildbearbeitung * Multimedia und DTP * 3D-Visualisierung * Programmierung * Netzwerke und Server * Datenbanken Wegen der hohen Praxisanteile in unseren Schulungen und Trainings sind Sie in der Lage, das Gelernte mühelos in Ihre tägliche Arbeit zu integrieren und dort anzuwenden. Unabhängig davon, ob Sie Anfänger sind, über ein Grundlagenwissen verfügen oder schon fortgeschrittene Kenntnisse besitzen, medienreich hilft Ihnen weiter: Schulungen für Ihren Erfolg! Mit unserer langjährigen Seminar- und Trainingserfahrung bieten wir Ihnen qualifizierte Schulungen, Seminare und Trainings mit über 10.000 Trainingsterminen bundesweit an unseren Schulungsorten in Deutschland und Österreich! Unsere Schulungsorte: DEUTSCHLAND Berlin, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart ÖSTERREICH Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Wien
Arbeitszeit:
Mo. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Di. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Mi. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Do. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Fr. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Sa. | geschlossen | ||
So. | geschlossen |
Deutschland
Schweiz
Österreich
Luxembourg
kein Versand
Geschäftskundenberatung
Telefonberatung
Vermittlung
Logistische DiensteFortbildung
Schulung
Seminare
Weiterbildung
Individuelle Fort- und Weiterbildung
Endverbraucher
Firmen/gewerblich
Individualkunden
Öffentliche Hand
nach Vereinbarung
Rechnung
Vorauskasse
Europaweit
Überregional
Regional
Örtlich
Bundesweit
Wegbeschreibung
siehe Homepage
Parkbeschreibung
** Keine Parkbeschreibung vorhanden **
§1 Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen
I. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Trainings und Vermietung von Schulungsräumen.
II. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Die Anmeldung zu einem Training ist nur schriftlich, auch per Telefax, möglich und findet in der Reihenfolge des Eingangs Berücksichtigung.
III. medienreich ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.
IV. Sollte sich bei einem offenen Seminar nur ein Kursteilnehmer angemeldet haben, kann medienreich dem Kunden das Seminar zum gleichen Preis als individuelles Inhouseseminar beim Kunden mit verkürzter Seminardauer anbieten oder auf einen nächsten Seminartermin verweisen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§2 Verpflichtungen des Kunden
I. Die Vergütung ist mit der Zustellung der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von medienreich zu zahlen.
II. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen zu entrichten. Ferner bleibt medienreich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
III. Die Aufrechnung ist nur mit von medienreich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Hauptforderung zulässig.
§3 Vergütung
I. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei ganztägigen Veranstaltungen in unseren Schulungsräumen ein Mittagessen sowie Pausenverpflegung. Reise- und Hotelkosten des Referenten für im Hause des Kunden durchgeführte Firmentrainings sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet.
II. Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit medienreich möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Die Treuerabatte gelten nur für die Trainings, die in der Termin- und Preisliste von medienreich ausgeschrieben sind. Individuelle sowie Inhousetrainings sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.
§4 Garantien
I. Sollte ein Teilnehmer innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme aus dem Unternehmen ausscheiden, welches das Training finanziert hat, gewährt medienreich dem direkten Nachfolger innerhalb von drei Monaten nach dem Trainingstermin, das gleiche Training kostenfrei zu besuchen. Voraussetzung hierfür ist ein Bestätigungsschreiben des Unternehmens und des ehemaligen Teilnehmers, in welchem die genauen Eintritts- und Austrittsdaten bestätigt werden.
II. Bei Nichtgefallen eines Trainings gewährt medienreich eine Neuauswahl eines Kurses aus dem Programm, sofern dieses medienreich am ersten Trainingstag bis 13:00 Uhr mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung von eventuellen Fahrtkosten, Hotelkosten oder sonstigen entstandenen Kosten besteht in diesem Falle nicht, sofern medienreich diesen Umstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
III. Individuelle Trainings sind von den Absätzen I und II ausgeschlossen.
§5 Stornierung
I. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Geht die Erklärung bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn medienreich zu, erfolgt sie gebührenfrei.
II. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als zwei, jedoch spätestens bis eine Woche vor Trainingsbeginn medienreich zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Vergütung erhoben.
III. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen.
IV. Dem Kunden ist es gestattet, auch einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.
V. Bei einer Stornierung ist es dem Kunden gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Training teilzunehmen.
VI. Dem Kunden ist für die Fälle, in welchem eine Stornogebühr anfällt, der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
VII. Ein evtl. bestehendes Widerrufsrecht des Kunden wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.
§6 Rücktritts- und Änderungsvorbehalt
I. medienreich ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei offenen Trainings die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und medienreich das Hindernis nicht zu vertreten hat.
II. Im Falle des Absatzes I wird medienreich den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Trainingsbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzüglich die Vergütung erstatten.
III. medienreich ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.
§7 Haftung
I. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet medienreich nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von medienreich
II. Die Haftung von medienreich, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
III. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet medienreich, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt für Vorsatz und Fahrlässigkeit. medienreich haftet dem Kunden nur für solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
IV. Für leichte Fahrlässigkeit haftet medienreich ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
§8 Geheimhaltungs- und Obhutspflichten
Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.
§9 Urheberrechte
Alle Rechte für die ausgehändigten Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von medienreich ist nicht gestattet. Die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz noch teilweise kopiert werden.
§10 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
§11 Schlussvorschriften
I. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
II. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.