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STEINLE INDUSTRIEPUMPEN GmbH

Firmentyp: Hersteller

Varnhagenstr. 42
40225 Düsseldorf
Düsseldorf, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland





Firmenpräsentation
Die Firma STEINLE Industriepumpen GmbH ist spezialisiert auf den Vertrieb und die technische Beratung für Druckluftmembranpumpen, Kreiselpumpen, Schlauchpumpen und Filterpressenpumpen. Die Pumpen werden in den verschiedensten Industriezweigen eingesetzt und die Firma STEINLE Industriepumpen GmbH hat das komplette Sortiment, von Pumpen aus PTFE mit sehr guten chemischen Eigenschaften, über Filterpressenpumpen, bis zu polierten Edelstahlpumpen für die Lebensmittelindustrie. Aber auch die Pharmazieindustrie kann mit einer USP VI Pumpe bedient werden. Sie können uns gerne kontaktieren, wenn Sie Interesse an unseren Produkten haben. Die Firma STEINLE Industriepumpen GmbH zeichnet sich durch kurze Lieferzeiten, einen unbürokratischen Service und freundliche und kompetente Mitarbeiter aus. Das starke Team von Außendienstmitarbeitern für ganz Deutschland und die Schweiz rundet das Bild der Firma STEINLE Industriepumpen GmbH positiv ab..
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Über uns

Die Firma STEINLE Industriepumpen GmbH konzentriert sich auf den Vertrieb und die Herstellung von Druckluftmembranpumpen, Kreiselpumpen, Filterpressenpumpen, Schlauchpumpen u.v.m..

Arbeitszeit:

Mo.08:00 - 18:00Mittagspause: 13:00 - 13:00
Di.08:00 - 18:00Mittagspause: 13:00 - 13:00
Mi.08:00 - 18:00Mittagspause: 13:00 - 13:00
Do.08:00 - 18:00Mittagspause: 13:00 - 13:00
Fr.08:00 - 18:00Mittagspause: 13:00 - 13:00
Sa. geschlossen 
So. geschlossen 

Leistungen
Liefergebiet

Deutschland

Schweiz

Versand

DPD

Selbstabholung

Logistik

TNT

Spedition

Leistungs- und Serviceangebot
Versand- und Lieferbedingungen
Kundenservice
Verkauf und Beratung

 Außendienst

 Geschäftskundenberatung

 Telefonberatung

 Individuelle Beratung

 Individuelle Verkaufsberatung

Logistische Dienste

 Abholservice

 Qualitätskontrollen

 Montagearbeiten

 Transport

Werkstatt- und Reparaturdienste

 Einzel-/Ersatzteile

 Gebrauchtgeräte

 Gebrauchtteile

 Gebrauchtwaren

 Originalteile

 Reinigung

 Reparatur

 Wartung und Pflege

 Werkstattdienste

 Zubehör

Finanzdienste
Individueller Service

 Maßanfertigung

 Modernisierung

 Sonderanfertigung

Informationsdienste

 Schulung

 Seminare

 Individuelle Fort- und Weiterbildung

Zielgruppe

Firmen/gewerblich

Individualkunden

Öffentliche Hand

Zwischenhandel

Fachhandel

Zahlungsarten

nach Vereinbarung

Rechnung

Vorauskasse

Bar bei Abholung

Absatz

Bundesweit

Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Wegbeschreibung

Parkbeschreibung

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. AngebotDie zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir sind verpflichtet, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.II. Umfang der LieferungFür den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzei-tige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.III. Preis und ZahlungDie Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.IV. Lieferzeit1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.V. Gefahrübergang und EntgegennahmeDie Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.Die Sendung wird durch uns gegen Transportschäden auf Kosten des Kunden versichert.Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.VI. EigentumsvorbehaltUnsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldofor-derung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenstän-den vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.Der Kunde darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.Mit Wirksam werden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab , und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 10%. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung.Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.VII. Haftung für Mängel der LieferungFür Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt IX,4 wie folgt:1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl unsererseits auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.2. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleis-tungsfrist.3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.4. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbes-serungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im übrigen trägt der Kunde die Kosten.6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Lieferge-genstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.7. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.8. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit , sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.VIII. Haftung für NebenpflichtenWenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt, Wandelung und sonstige Haftung1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern.2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor und gewährt der Kunde uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.4. Der Kunde hat ferner ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn uns eine gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstrichen ist. Das Recht des Kunden auf Rückgängigmachung des Vertrages besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung.5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.X. GerichtsstandErfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie ausschließlicher Gerichts-stand ist Düsseldorf. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Aktuelles
Vertrieb NRW
Wir freuen uns, das nach längerer Zeit das Vertriebsgebiet NRW wieder besetzt ist. Herr Michael Hansen, Dipl. Wirtschaftsingenieur, ist seit/ab dem 01.07.2013 für uns unterwegs um die Kunden in den Postleitzahlgebieten 4..... und 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 zu betreuen. Herr Hansen kommt aus der Dosiertechnik, wo er bisher Dosierpumpen in vielen Anwendungsfeldern vertrieben hat.
 
Steinle Industriepumpen GmbH Übernimmt Vertrieb in der Schweiz
Nachdem in den vergangenen Jahren der Vertrieb von Tapflo-Pumpen nur bei Gelegenheit von der Steinle Industriepumpen GmbH übernommen wurde, sind wir nun der offizielle Ansprechpartner für Tapflo Pumpen in der Schweiz. Dies wird nun auch auf der Internetseite der Tapflo AB entsprechend dargestellt.
 
Zertifizierungen
ISO 9001:2008
2013-05-13


Produkt- und Leistungssortiment
  • Druckluftmembranpumpe

  • Kreiselpumpe

  • Magnetgekuppelte kreiselpumpe

  • Vertikale kreiselpumpe



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