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hps Labor- und Bürositzmöbel OHG

Firmentyp: Großhandel, Einzelhandel, Vertrieb, Hersteller, Dienstleistung, Service, Handel, Serienfertigung

Hoher Holzweg 14
30966 Hemmingen
Region Hannover
Niedersachsen
Deutschland





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Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen stets zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Käufers auf seine eigenen AGBs oder sonstigen Bedingungen auch dann, wenn ihnen durch den Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese AGBs gelten im Falle der ausdrücklichen Einbeziehung auch für alle späteren Verträge mit dem Käufer.

2. Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der geschlossenen Verträge sind die schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen des Verkäufers ausschließlich maßgebend.

3. Preisstellung

Den Angeboten sowie den Auftragsbestätigungen des Verkäufers liegen Preise ab Lager zu Grunde. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne Transportkosten, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben ist.

4. Lieferung/Gefahrübergang

a. Die Lieferung erfolgt ab Lager und Gefahr des Käufers. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Käufers nach dem Ermessen des Verkäufers in handelsüblicher Verpackung.

b. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Ware ihm zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur bzw. Frachtführer übergeben wurde, spätestens mit Verlassen des Lagers des Verkäufers.

c. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Transportunternehmen bei Anlieferung unverzüglich anzuzeigen. Sonstige Transportschäden oder Verlust sind unter Beifügung der Schadensfestellung des Transportunternehmens spätestens innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zu melden.

5. Lieferzeit

a. Angegebene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

b. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzung, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

c. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

d. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

e. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

f. Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers wie höhere Gewalt, Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen den Verkäufer, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von dem Verkäufer die Erklärung verlangen, ob der Verkäufer zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Unterbleibt eine solche Erklärung des Verkäufers, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche hat der Käufer in diesen Fällen nicht.

6. Gewährleistung

a. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen solcher Fehler müssen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden und ihm spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung zugegangen sein.

b. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist er nach seiner Wahl binnen Wochenfrist zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt der Verkäufer die Aufwendungen.

c. Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.

d. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

e. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

f. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Ware an  

hps Labor- und Bürositzmöbel OHG . Hoher Holzweg 14 . 30966 Hemmingen

zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs ist der Auftraggeber zur umgehenden Rücksendung der Ware verpflichtet. Das vorgenannte Widerrufsrecht gilt nur bei Bestellungen, die ein Verbraucher zu Zwecken abschließt, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wenn der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

8. Zahlung

a. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Danach tritt automatisch Verzug ein.

b. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

c. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

b. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

c. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

10. Kundendaten

Der Verkäufer nimmt mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen oder mit Abschluss eines Vertrages die Daten des Verkäufers in seine EDV-Kundenkartei auf, wobei die Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und entsprechend beschränkt verwendet werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die vom Verkäufer zu erbringende Leistung einschließlich Versand ist Hannover. Gerichtsstand ist ebenfalls Hannover. Ist der Käufer Nichtkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, gelten die Gerichtsstände der ZPO. Der Verkäufer behält sich vor, gegen den Käufer an einem seiner nach der ZPO begründeten Gerichtsstände vorzugehen.

12. Salvatorische Klausel

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Produkt- und Leistungssortiment
  • Bürositzmöbel

  • Industriestühle

  • Labormöbel

  • Sitzmöbel



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