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Eine Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t wird von örtlichen und überregionalen Autoverleihern angeboten. Es können Pkws, Vans und Kleinlastwagen bis 3,5 t über einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer angemietet werden. Dazu wird ein Mietvertrag zwischen Verleiher und Mieter aufgesetzt. Der Mietvertrag enthält alle Angaben über den Typ des Kraftwagens, ein Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs, Namen und Anschrift des Vermieters und Mieters, die Mietdauer, Annahme und Abgabezeitpunkt, Übergabe- und Abgabestandort und den Mietpreis. Dabei wird zumeist eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung / Autoversicherung abgeschlossen. Der Mieter muss in der Regel bei den Formalitäten einer Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t eine Kaution hinterlegen, die er bei ordnungsgemäßer Abgabe des Leihwagens zurück erhält. Eine Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Vermietung beweglicher Sachen. Dabei spielt es keine tragende Rolle, ob die Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t an Privatpersonen oder Firmen erfolgt. Die Vermietung beweglicher Sachen umfasst neben Kraftwagen bis 3,5 t, des weiteren Lastkraftwagen, Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Geräte und Maschinen aller Art. Darunter etwa auch Arbeitsbühnen für die gesamte Industrie und das Gewerbe.