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Zu den mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Dienstleistungen gehören unter anderem allgemeine Bankgeschäfte wie die Effektenvermittlung und -verwaltung an den Effekten- und Warenbörsen genauso wie die Vermittlung von Versicherungspolicen unterschiedlichster Art. Die mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundenen Dienstleistungen unterteilen sich üblicherweise in mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten und die mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten. So ist einem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter die Ausführung allgemeiner Bankgeschäfte nicht möglich. Trotzdem besteht im Bereich der mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Dienstleistungen eine relativ enge Verzahnung, da viele Kapitalanlagen über eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind, genauso wie etwa Kredite gegen Zahlungsausfälle abgesichert werden. Für die Ausübung von Bankgeschäften verlangt der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben, da es sich hier um einen Geschäftsbereich handelt, der in besonderer Verantwortung zur Gesellschaft steht. Dies bezieht sich in wesentlich geringerem Umfang ebenfalls auf das Versicherungsgewerbe, sodass sich mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Dienstleistungen bankseitig kombinieren oder ergänzen lassen.