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Das Maler- und Lackiergewerbe gehört zu den handwerklichen Berufen und unterliegt der Handwerksordnung. Maler und Lackierer beschäftigen sich mit zwei Tätigkeitsbereichen: -Vorbehandlung der Oberflächen -Anstreicharbeiten mit Grundier-, Farb-, und Lackschichten Diese Arbeiten haben nicht nur eine Schutzfunktion sondern dienen auch, durch die entsprechende Farbgestaltung, der Verschönerung. Das Maler- und Lackiergewerbe hat seinen festen Platz im Bauwesen (Wände, Böden, Fenster und Türen, Tapezierarbeiten, etc.) sowie in der Industrie (Lackierungen von Maschinen, Bauteilen, Geräten usw.) und im privaten Leben. Die Dienstleistungen vom Maler- und Lackiergewerbe finden im Außenbereich sowie in Innenräumen von Werkhallen und Spritzkabinen statt. Zu den wichtigsten Arbeitstechniken gehören: Schleifen, Grundieren, Streichen, Spritzen, Tauchen und Tapezieren. Die Maler-und Lackiergewerbe zählen zu den Gewerbezweigen, die sehr stabil und resistent gegen Konjunkturschwankungen sind.