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In den Jahren 1840 bis 1880 wurde die Eisenbahn als allgemein gültiges öffentliches deutsches Verkehrsmittel eingeführt; davor waren noch vornehmlich private Eisenbahnstrecken vorhanden. Zu Zeiten unter Kaiser Wilhelm gab es die „Reichsbahn“ und im geteilten Deutschland „Die Bundesbahn“ und die DDR-Reichsbahn. Der Eisenbahnverkehr erstreckt sich seit 1992 in der gesamten Bundesrepublik über Schienennetze im Landverkehr und deckt viele Verbindungen zwischen Großstädten und Kleinstädten auch in überregionalen Gebieten bzw. Bundesländern ab. Seit dieser Zeit wurde die Deutsche Bundesbahn AG wieder „privatisiert“. Der Eisenbahnverkehr wird über einheitliche Schienenstrecken (Maße der Gleise bzw. Eisenträger und Schweller) geregelt. Im Nahverkehr wurden in den 1970er Jahren die Nahverkehrsbereiche durch den Bau von S-Bahn-Schienen vorangetrieben und im Fernverkehr wurden neue IC-Züge und IC-Express-Züge eingesetzt. Im Laufe der Jahre wurden trotz Erfolg viele Schienenstrecken im Eisenbahnverkehr stillgelegt und auf Bahnbusse umgelegt. Auch der Güterbahnverkehr wurde stark eingeschränkt und entsprechende Güterbahnhöfe komplett stillgelegt. Regionale Strecken (S-Bahnen, Nahverkehrszüge) sind inzwischen neben der Deutschen Bundesbahn AG vornehmlich in privater Hand. Während sich fast nur noch Strecken im Fernverkehr für die Deutsche Bundesbahn AG rentieren, stehen die regionalen (Kurz-) Strecken ständig im Wettstreit um die Rentabilität bei den privaten Eisenbahngesellschaften.