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In der allgemeinen öffentlichen Verwaltung nimmt der Staat oder das Land seine Aufgaben wahr. Das sind zum einen die Behörden und zum anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Behörden innerhalb der allgemeinen öffentlichen Verwaltung sind hierarchisch strukturiert, ausgehend von den Ministerien und dem vorstehenden Minister bis zu den ausführenden Organen wie etwa Polizeistationen oder Finanzämter. Im öffentlichen Recht der allgemeinen öffentlichen Verwaltung wiederum sind die sogenannten Körperschaften organisiert. Diese unterteilen sich in Gebietskörperschaften wie etwa Landkreise oder Gemeinden und in Selbstverwaltungskörperschaften wie den Landesärztekammern oder den Rechtsanwaltskammern genauso wie der öffentliche Rundfunk, die aber trotz ihrer Selbstverwaltung der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegen. Dazu kommen noch die sogenannten staatsfernen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die keine staatlichen Aufgaben übernehmen, aber integrativer Bestandteil der Gesellschaft sind. Je komplexer eine Gesellschaft strukturiert ist, desto vielfältiger werden die Aufgaben innerhalb der allgemeinen öffentlichen Verwaltung. In einem hoch technisierten Land wie der Bundesrepublik ist die öffentliche Verwaltung ein wichtiges Organ zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung.