Gastronomie Anbieter
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Fritz Meißner
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Laventis Ltd
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Unter dem Begriff Gastronomie ist die öffentliche Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt zu verstehen. Dabei sind die Möglichkeiten in der Gastronomie bezüglich der Form und der Art der Abgabe sehr vielfältig. Ein Schnellimbiss zählt genauso zur Gastronomie wie ein gehobenes Sterne-Restaurant, denn die Grundleistungen bleiben die gleichen. Auch Kantinen zählen dazu, allerdings in der Regel subventioniert durch den jeweiligen Betrieb, in der die Kantine angesiedelt ist. Die Gastronomie kann, muss aber nicht, Speisen zubereiten und zum Verkauf anbieten. Der Gastronom des jeweiligen Betriebes ist, soweit mit Dritten nicht anders vereinbart, in seiner Vertragsgestaltung frei. Es besteht folglich keine Pflicht zur Bewirtung. Auch das berühmte Glas Wasser muss ein Gastwirt nicht kostenlos auf eine Bitte oder Anfrage hin abgeben. Wirte unterliegen wie jede andere Person lediglich den Pflichten, die im BGB festgeschrieben sind.