Arbeitsschutz Anbieter
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Seiz Technical Gloves GmbH
Neuhauser Strasse 63
72555
Metzingen
Deutschland
+49 7123 17040
Ihre Hände in guten Händen. Die Friedrich Seiz GmbH bietet Schutz- und Arbeitshandschuhe für Industrie, Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Militär. Mit eigener Entwicklungstätigkeit und Fertigungskapazitäten liefern wir hochwertigen Handschutz.
Triax
Koßmannstrasse 35
66119
Saarbrücken
Deutschland
+49 681 9851944
Ihr Vertrauenspartner für perfekte Absturzsicherung
Mit Innovationsgeist und Präzision hat sich TRIAX zu einem europaweit tätigen dynamischen Unternehmen entwickelt.
Als Spezialist für ingenieurtechnische Ausführungen zur Absturzsicherung ist
FJ-TEC Industriebedarf
Handelspartner für In
Hauptstr. 20
35096
Weimar
Deutschland
+49 6421 1681635
Neben unserem Angebot von neuen Produkten bieten wir auch in Verbindung mit unseren Geschäftspartnern Sonderanfertigungen im Bereich der Kunststoffprodukte.
access-group gmbh
Rudolf-Diesel-Strasse 9
78467
Konstanz
Deutschland
+49 7531 4571980
** Kein Text für "Über uns" vorhanden **
KCL GmbH
Industriepark Rhön NULL
36124
Eichenzell
Deutschland
+49 6659 870
Otter Schutz Gesellschaft für Entwicklung und
Xantener Straße 6
45479
Mülheim an der Ruhr
Deutschland
+49 208 4520
Gegründet: 1887 als Schuhfabriken Otterbeck, Eigentümerwechsel 1993 und Umfirmierung in OTTER SCHUTZ GmbH
Hauptsitz: Verwaltung und Lager in Mülheim an der Ruhr
Produktion: Portugal
Vertrieb: organisiert über ein flächendeckendes Händlernetz
Mit dem Begriff Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Methoden und Mittel zur Verringerung der Gefahr der Beschäftigten vor Sicherheits- und gesundheitlichen Bedrohungen und Schäden aller Art zusammengefasst. Die Überwachung der Einhaltung aller relevanten Verordnungen obliegt der staatlichen Gewalt. In den meisten Fällen reicht dieser seine Verantwortung zum Arbeitsschutz an die Arbeitgeber weiter, die ihre Angestellten und sich selbst mit ausreichender Arbeitsschutzbekleidung wie Schutzhelmen auf Baustellen, oder Einweganzügen bei der Arbeit mit gefährdenden Substanzen versorgen müssen. Zum Arbeitsschutz gehört ebenfalls das Aufstellen und Erläutern von Warnhinweisen in gefahrbringenden Situationen. Der Begriff ist geprägt von versicherungsrechtlichen Aspekten. Da selbst die gesetzliche Unfallkasse nur bedingt greift, sofern der Arbeitsschutz sträflich vernachlässigt wurde, ist hier besondere Vorsicht bei der Einhaltung geboten.