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Als Lohnarbeit wird der entgeltliche Einsatz menschlicher Arbeitskraft bezeichnet. Der Begriff Lohnarbeit entstammt den marxistischen Theorien zur Arbeiterklasse, die als wirtschaftliche Grundlage nur ihre Arbeitskraft besitzen. In der wirtschaftlichen Praxis wird mit Lohnarbeit die Vergabe von Aufträgen zur Fertigung von Produkten an außenstehende Unternehmen bezeichnet. Dabei stellt der Auftraggeber in der Regel die Komponenten für die Lohnarbeit zur Verfügung. In der Regel ist ein Werksvertrag die Grundlage für
Lohn-Arbeit. Im Werksvertrag ist geregelt, dass ein Unternehmer oder Selbstständiger auf eigene Rechnung, aber für den Auftraggeber bestimmte Lohn-Arbeiten ausführt. Dabei sind mit dem vertraglich festgelegten Lohn alle Kosten abgedeckt.