Mit dem Begriff Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Methoden und Mittel zur Verringerung der Gefahr der Beschäftigten vor Sicherheits- und gesundheitlichen Bedrohungen und Schäden aller Art zusammengefasst. Die Überwachung der Einhaltung aller relevanten Verordnungen obliegt der staatlichen Gewalt. In den meisten Fällen reicht dieser seine Verantwortung zum Arbeitsschutz an die Arbeitgeber weiter, die ihre Angestellten und sich selbst mit ausreichender Arbeitsschutzbekleidung wie Schutzhelmen auf Baustellen, oder Einweganzügen bei der Arbeit mit gefährdenden Substanzen versorgen müssen. Zum Arbeitsschutz gehört ebenfalls das Aufstellen und Erläutern von Warnhinweisen in gefahrbringenden Situationen. Der Begriff ist geprägt von versicherungsrechtlichen Aspekten. Da selbst die gesetzliche Unfallkasse nur bedingt greift, sofern der Arbeitsschutz sträflich vernachlässigt wurde, ist hier besondere Vorsicht bei der Einhaltung geboten.