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Die Kabelkennzeichnung von Kabeln und Adern unterliegen teils den jeweiligen staatlichen Normungen sowie den Vorgaben der internationalen Harmonisierung. Zu diesem Zweck wurden Kürzel eingeführt, die zumindest von deutschen Kabelherstellern zur Kabelkennzeichnung verwendet werden. Dabei wird zwischen der
Ummantelung und der
Isolierung der einzelnen Adern unterschieden. Das Kürzel auf einem mehradrigen
Kabel gibt folglich die Zusammensetzung des Mantels wie auch der Adernisolierung sowie dessen Verwendungszweck, höchstmögliche Spannung und Adernzahl wieder. Je nach Art des Kabels kommen weitere Kurzzeichen dazu. Ein Beispiel für eine übliche Kabelkennzeichnung ist etwa das Kürzel NYM 3 x 1,5. Das N steht für Clorophon-Kautschuk, das Y für
Lahnlitzenleiter, das M für mineralisch und 3 x 1,5 gibt an, dass sich in dem
Kabel 3 Adern mit einem Querschnitt von 1,5 mm befinden.