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Inkassobüros Anbieter

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Gustav Ziegler Havarie- und Inkasso Bureau Ha

Grimm 12
20457 Hamburg
Deutschland

+49 40 3020013

IS Forderungsmanagement GmbH

Sendlinger Str. 17
80331 München
Deutschland

+49 89 23077870

IPP Inkassoservice Pro Pecunia GmbH

Lübecker Strasse 112
22087 Hamburg
Deutschland

+49 40 59468207

Culpa Inkasso GmbH

Schockenriedstrasse 8b
70565 Stuttgart
Deutschland

+49 711 93308300

Dr. Duve Inkasso GmbH

Angerstraße 6
30161 Hannover
Deutschland

+49 511 966220

ACONTO INKASSO Cordula Junger-Gibba

Wilhelm-Hertz-Str. 11
72762 Reutlingen
Deutschland

+49 7121 240710

ADLER INKASSO GmbH

Petersberger Straße 32
36037 Fulda
Deutschland

+49 661 902380

EXGO INKASSO e.K.

Ursulum 18-20
35396 Gießen
Deutschland

+49 641 979180

Inkasso Bürger GmbH & Co KG

Puisterweg 3
59558 Lippstadt
Deutschland

+49 2941 150500

SID Süddeutscher Inkasso Dienst GmbH

Kaiserleistr. 55
63067 Offenbach
Deutschland

+49 69 8008000


Information zur Branche Inkassobüros

Zu den wirtschaftlichen Dienstleistungen zählen unter anderem die Arbeiten von Auskunfteien und Inkassobüros. Beide Formen der dienstleistenden Unternehmen können sowohl das Inkasso wie die Bonitätsprüfung betreiben oder sich auf jeweils einen dieser Geschäftsbereiche konzentrieren. Reine Inkassobüros kümmern sich um ausstehende Forderungen von Gläubigern in deren oder im eigenen Namen bei Schuldnern. Für diese Aufgabe besteht in Deutschland eine Regelung zum Mahnwesen, die je nach Art der Forderung unterschiedlich sein kann. Nicht wenige Unternehmen treten ihre offenen Forderungen an Kunden oder Geschäftspartner bei fruchtloser Mahnung an Inkassobüros ab, da für viele Betriebe der administrative Aufwand sowie der Kostenaufwand im Verhältnis zur Schuld zu hoch sind. Die Inkassobüros wiederum können, wie andere Gläubiger auch, an den zuständigen Gerichten bei Nachweis der Schuld einen Titel erwirken, der bis zu dreißig Jahre Gültigkeit besitzt. Mithilfe dieses Titels kann über einen Gerichtsvollzieher die offene Schuld, unter Umständen auch durch Einziehung von Gütern durch Pfändung, beglichen werden. Die entstehenden Verwaltungskosten hierfür trägt zunächst der Gläubiger, der diese aber auf die offene Forderung addieren kann.


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