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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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taxi- & service GmbH

Barstr. 32
10713 Berlin
Deutschland

Air-Taxi-Suedwest GmbH

Blumenweg 1
79215 Elzach
Deutschland

Taxi-Zentrale E. G.

Ziegelsteinstr. 197
90411 Nürnberg
Deutschland

+49 911 19410

Taxiwelt Kraftdroschken GmbH & Co. KG

Dahlmannstr. 14
10629 Berlin
Deutschland

+49 30 3233128

cabcharge Taxikartenzahlungssysteme GmbH

c/o WBT e.G. Genthiner Straße 36
10785 Berlin
Deutschland

+49 30 26102263

Taxi Hillmann GmbH

Kölner Str. 144
41539 Dormagen
Deutschland

+49 2133 46666

Taxi Blitz Ruf GmbH

Eduard-Pestel-Str. 1
49080 Osnabrück
Deutschland

VV Taxi GmbH

Gudenauer Weg 4
53127 Bonn
Deutschland

Mayener-Kleinbus & Mietwagen GmbH & Co. KG

Kehriger Str. 11
56727 Mayen
Deutschland

Funk Taxi Rodgau

Eisenbahnstr. 47
63110 Rodgau
Deutschland


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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