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Containersicherung im Direktzurrverfahren

Die Ladungssicherung von Containern(Absetzbehälter) ist nach VDI 2700 Blatt17 nur noch im Direktzurrverfahren zu-lässig. Die oft verwendete Y-Verzurrung ist alsalleinige Sicherung nicht ausreichendund deshalb nicht mehr erlaubt.


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