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Auffangwannen, Tropfwannen

Auffangwannen, Tropfwannen für wassergefährdende Stoffe sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 und StawaR mit bestimmten Mindestanforderungen bei der Materialgüte und Schweiß-Qualität herzustellen. Auffangwannen, Tropfwannen für wassergefährdende Stoffe unterliegen gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Kennzeichnungspflicht sowie der Prüfpflicht. Größere Auffangwannen, Tropfwannen werden aus logistischen Gründen vor Ort geschweißt und montiert.


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