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Lagerhalle planen und bauen

Wie bei allem, ist auch bei der Errichtung einer Industriehalle eine gute Planung unerlässlich. Dabei müssen alle Anforderungen aus der Nutzung – also auch aus der Technologie, den Prozessen, dem Material- und Warenfluss und der Tätigkeit des Personals – lückenlos einfließen. Es sind entsprechende Fachleute, Lieferanten, Einrichter einzubeziehen, die später Ihre Industriehalle mit dem Leben füllen oder nutzen. Auf dieser Grundlage wird ein Maschinen- oder Einrichtungsplan für Ihre Halle erstellt. Somit ergeben sich die Innen- und folglich die Außenmaße Ihrer Halle. Auch die Höhe spielt dabei eine wichtige Rolle. Wie komme ich später an Maschinen oder deren Teile, die ich vielleicht auswechseln muss? Benötige ich in der Industriehalle einen Hallenkran oder andere Hebezeuge? Auf keinen Fall sollte eine Reserve fehlen, und man sollte auch mit einem späteren Umbau der Technologie rechnen: Welche Maschinen sind in der nächsten Generation zu erwarten? Wie groß werden sie? Passen sie dann beim Umrüsten in meine Industriehalle rein? Wie kann ich später erweitern? Diese Frage wird neben dem Zuschnitt des Grundstückes insbesondere durch die Forderungen des passiven baulichen Brandschutzes bestimmt – und auch eingeschränkt. Wie beeinflusst der Brandschutz den Bau meiner Industriehalle? Eine Industriehalle ist ein Sonderbau, die Anforderungen an den Brandschutz werden baurechtlich insbesondere durch die Muster-Bauordnung, die Industriebau-Richtlinie bestimmt. Vereinfacht gesagt gibt es zwei Verfahren: Bei dem meist verwendeten Verfahren kann man die Brandlasten vernachlässigen (bis zu einem gewissen Grad) und die zulässigen Größen der Brandabschnitte der Industriehalle aus einer Tabelle ablesen – diese besagt auch, welche Feuerwiderstandsdauer die tragenden Teile haben müssen, dass gewisse Flächen der Rauch- und Wärmeabzüge abgesichert sein müssen, eine maximale Breite der Industriehalle nicht überschritten werden darf etc. Bis zu einer gewissen Größe werden 5% Wärmeabzüge und 2% Rauchabzüge gefordert, wobei das Tragwerk brandschutztechnisch ungeschützt bleiben darf. Nach dem Überschreiten dieser ersten Grenze kommt die Forderung nach einer Brandmeldeanlage. Diese Zusatz-Kosten werden wiederum durch meist günstigere Versicherung Ihrer Industriehalle kompensiert, zu anderem auch durch kleinere Flächen der Rauchabzüge. Später – wenn die Halle größer wird – kommt eine nichtbrennbare Dachdämmung dazu, noch später dann die recht kostenintensive automatische Löschanlage (Sprinkler). Eine andere Vorgehensweise ist die Ermittlung der Brandlasten und ein rechnerischer Nachweis der zulässigen Größe des Brandabschnittes und die zusammenhängende Größe der Rauch- und Wärmeabzüge. Durch dieses Verfahren sind in der Regel größere Brandabschnitte zulässig, Probleme können aber die einer Nutzungsänderung entstehen: Ihre Industriehalle ist auf die Brandlasten (also auch verwendete Materialien und deren Mengen) zugeschnitten. Diese Nachweise sind erforderlich, da eine Industriehalle nicht voll nach der Landesbauordnung behandelt wird. Diese können nur von einem – im Industriebau – erfahrenen Brandschutzsachverständigen geführt werden und werden i.d.R. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens baurechtlich geprüft. Wie gehe ich weiter vor? Nehmen wir an, die oben beschriebene Planung Ihrer Industriehalle ist soweit abgeschlossen. Nun haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten einer Vergabe der weiteren Planungs- und Bauleistung: Vergabe der kompletten Leistung an ein Generalunternehmen (Schlüsselfertig-Bau)Vergabe der einzelnen Gewerke direkt von Ihnen.Vergabe über einen Bauplaner, der in Ihrem Auftrag tätig ist.


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