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Team Roscher KAUT-BULLINGER Einzelhandel GmbH

Firmentyp: Großhandel, Einzelhandel, Fachgeschäft

Rosenstr. 8
80331 München
München
Bayern
Deutschland





Firmenpräsentation
Roscher ist Ihr zuverlässiger Partner für Bürobedarf, EDV-Zubehör, Büromöbel und Bürostühle. 20.000 Produkte sind permanent verfügbar und werden innerhalb 24 Stunden geliefert. Unser Online-Shop und unsere Spezial-Kataloge stehen allen gewerblichen Endverbrauchern kostenlos zur Verfügung. Industrie, Handel, Handwerk, Behörden und Verbände sind unsere Stammkunden. Seit 100 Jahren vertrauen bundesweit viele tausend Kunden unserer Qualität und unserem Branchenwissen. Unsere Mitarbeiter sind seit vielen Jahren im Unternehmen und beraten fachkundig und individuell. Regionale Kunden lädt unser großer Bürofachmarkt zum Shopping ein: Alles rund um Büro, EDV, Schule, Schreiben und Schenken auf über 1.000 qm, inklusive einem leistungsfähigen Copyshop. Besuchen Sie unseren Online-Shop http://www.bueroshop-roscher.de.
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Über uns

Das Unternehmen Roscher besteht seit 100 Jahren und wird in dritter Generation von der Inhaberfamilie geführt. Der Firmenslogan „Die Bürofamilie“ beruht auf der umfassenden Kompetenz in allen Bürofachbereichen. Unsere Stärken liegen in der Konzeption, Koordination.

und Realisierung von funktionellen Abläufen in einem modernen Büro.

Arbeitszeit:

Mo.8:00 - 19:00Mittagspause: -
Di.8:00 - 19:00Mittagspause: -
Mi.8:00 - 19:00Mittagspause: -
Do.8:00 - 19:00Mittagspause: -
Fr.8:00 - 19:00Mittagspause: -
Sa.9:00 - 14:00Mittagspause: -
So. geschlossen 

Leistungen
Zielgruppe

Endverbraucher

Firmen/gewerblich

Individualkunden

Öffentliche Hand

Zahlungsarten

Bankeinzug

EC-Karte

ECash

Euro-/Mastercard

Nachnahme

Rechnung

VISA

Vorauskasse

Absatz

Überregional

Regional

Örtlich

Bundesweit

Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten


Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte.
  2. Entgegenstehende AGB unserer Kunden sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Unser Schweigen gilt nicht als Anerkennung widersprechender AGB unserer Kunden.
  3. Unsere bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten außer Kraft.

2 Definitionen

  1. Verbraucher sind natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beiAbschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Kunde ist jeder, der im Geltungsbereich dieser AGB mit uns einen Vertrag schließt, egal ob er Unternehmer, Verbraucher oder keines von beiden ist.
  4. Die Regelungen für Unternehmer gelten auch für öffentliche Verwaltungen.

3 Form von Erklärungen

  1. Wird nach den nachfolgenden Bedingungen an die Abgabe bestimmter Erklärungen eine Rechtsfolge geknüpft, so hat diese in Textform zu erfolgen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

4 Vertragsschluß

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit die Abweichung nicht unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden unzumutbar ist.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei uns anzunehmen. Unsere Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Wenn die Bestellung durch einen Verbraucher auf elektronischem Wege erfolgt, so verpflichten wir uns, den Zugang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen.
  4. Unsere Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur, wenn wir die Nichtverfügbarkeit der Leistung nicht zu vertreten haben. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, so informieren wir den Kunden hierüber unverzüglich. Die Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich zurückerstattet.

5 Rückgaberecht von Verbrauchern

  1. Bei Verträgen, die wir mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließen (Fernabsatzverträge), steht dem Verbraucher das nachfolgende Rückgaberecht zu:
  2. Der Verbraucher hat im Falle eines Fernabsatzvertrages das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens.
  3. Die Ware bzw. das Rücknahmeverlangen ist an die folgende Adresse zu senden: Liebigstraße 11, 92637 Weiden
  4. Die Ware ist ausreichend verpackt und frankiert zurückzusenden. Es ist zwingend die günstigste Versandmöglichkeit zu wählen. Wir sind nicht verpflichtet, unfrei zurückgesandte Ware anzunehmen. Die Rücksendekosten werden erstattet, sofern sie nach der nachfolgenden Nr. 5 von uns zu tragen sind.
  5. Bei einem Warenwert bis 40,00 EUR trägt der Verbraucher die Rücksendekosten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem über 40,00 EUR hinausgehenden Warenwert werden die Rücksendekosten erstattet.
  6. Sofern wir Nachentgelt bezahlen müssen, weil die Ware nicht ausreichend frankiert zurückgesendet wurde, sind diese Kosten vom Käufer zu ersetzen.
  7. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über eine reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

6 Leistungsverzögerungen und Versendung

  1. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf die wir keinen Einfluß haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren (z. B. Streik) oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen gegenüber unseren Kunden nicht zu vertreten.
  2. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Alternativ hierzu können wir ganz oder ? falls eine Teillieferung bereits erfolgt ist - hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Kunde nachweist, dass er an der Teillieferung kein Interesse mehr hat, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
  4. Verlängert sich nach vorstehenden Klauseln die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Gegenüber Kunden, die das Rechtsgeschäft nicht als Unternehmer abschließen, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen nicht berechtigt, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse daran nachweist, die Leistung oder Lieferung zusammenhängend zu erhalten.

7 Erfüllungsort

  1. 1. Grundsätzlich ist der Kaufgegenstand am Ort unseres Betriebes vom Kunden abzuholen. Der Sitz unseres Betriebes ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag.
  2. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geliefert.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht im Falle der Versendung auf einen Kunden, der Unternehmer ist, bereits über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe des Vertragsgegenstands auf den Käufer über.
  5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme des Vertragsgegenstands ist.

8 Gewährleistungsfristen und Ausschlüsse
Wir übernehmen ab Gefahrübergang die gesetzliche Gewährleistung, soweit sich aus den folgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.

  1. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistung:
    bei gebrauchten Gegenständen: 1 Jahr ab Erhalt des Vertragsgegenstands
    im übrigen: 2 Jahre ab Erhalt des Vertragsgegenstands.
  2. Bei Verträgen mit Personen oder Personenmehrheiten, die nicht Verbraucher im Sinne von Nr. 3.1. sind, wird die Gewährleistung wegen gebrauchter Vertragsgegenstände ausgeschlossen. Die Gewährleistung hinsichtlich neu hergestellter Vertragsgegenstände wird auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt.

9 Umfang der Gewährleistung

  1. Soweit wir die Gewährleistung nach obigen Regelungen übernehmen, leisten wir dafür Gewähr, dass sich die Kaufgegenstände in einem unter Berücksichtigung der Betriebsdauer und des normalen Verschleißes für gleichartige Sachen üblichen Zustand befinden.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, so leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Ist der Kunde kein Unternehmer, sondern z. B. ein Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Das Gleiche gilt für Kunden, die weder Verbraucher noch Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind.
  4. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsbestimmende Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  5. Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  6. Mängel, die auf nicht fachgerechtem Einbau oder auf Wartungsfehlern beruhen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
  7. Wenn der Kunde eigene Reparaturversuche unternimmt oder durchführen lässt, bevor uns Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde, erlischt die Gewährleistungspflicht wegen des entsprechenden behaupteten Mangels.
  8. Wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsschluß bekannt waren, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht die Beseitigung des Mangels ausdrücklich zugesagt wurde.
  9. Offensichtliche Mängel hat der Kunde, der nicht Verbraucher, sondern z. B. Unternehmer ist, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Ansonsten ist für diese Mängel jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, die aufgrund Gesetzes z. B. für Kaufleute bestehen, bleiben unberührt. Unternehmer tragen die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen.
  10. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Macht der Verbraucher geltend, daß er durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen wurde, so trägt er hierfür die Beweislast.
  11. Sofern wir entsprechend dem Wunsch des Kunden Reparaturen durchführen oder Beträge erstatten, liegt darin kein Anerkenntnis unserer Gewährleistungspflicht.
  12. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Diese haben jedoch nur zwischen dem Kunden und dem Hersteller Rechtswirkungen.

10 Rügeobliegenheiten als Voraussetzung für die Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel hat der Kunde, der nicht Verbraucher, sondern z. B. Unternehmer ist, unverzüglich,spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Ansonsten ist für diese Mängel jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, die aufgrund Gesetzes z. B. für Kaufleute bestehen, bleiben unberührt. Unternehmer tragen die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen.
  2. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Macht der Verbraucher geltend, daß er durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen wurde, so trägt er hierfür die Beweislast.

11 Preise

  1. Katalogpreise
    Unser Katalog wird ausschließlich an Unternehmer ausgegeben. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Alle im Katalog genannten Preise sind freibleibend und als unverbindliche Richtpreise ausschließlich Mehrwertsteuer anzusehen. Die am Tag der Lieferung jeweils gültige Mehrwertsteuer wird in Anrechnung gebracht. Preisänderungen behalten wir uns vor.
  2. Preise in unseren Verkaufsstellen 
    Die Preise, mit denen die Artikel in unserem Verkaufsstellen ausgezeichnet sind, sind Bruttopreise, die alle Preisbestandteile enthalten.

12 Versandkosten

  1. Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nichts anderes vereinbart ist.
  2. Verbrauchsmaterial liefern wir bei geschlossener Abnahme ab einem Auftragswert von ? 49,- frei Bestimmungsort einschl. Verpackung, sofern es sich nicht um Sperrgut handelt. Bei einem Auftragswert unter EUR 49.- netto wird eine Zustellgebühr von EUR 4,50 zzgl. USt. (bei einem USt-Satz von 19 % 5,36 EUR brutto) berechnet.

13 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die bestellte Ware spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe durch die Versandperson, per Nachnahme oder bei Abholung zu bezahlen. Die Zahlung kann ebenfalls durch vorherige Überweisung erfolgen.
  2. Eine Tilgungsbestimmung steht dem Kunden nicht zu. Wir sind daher berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmung des Kunden nach den Bestimmungen des BGB zu verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle einer Scheckhingabe gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist.
  3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen einer Forderung geltend machen, die auf dem selben Rechtsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.

14 Besondere Zahlungsbedingungen für Unternehmer

  1. Soweit wir dem Unternehmer grundsätzlich einen Rabatt gewähren, wird dieser nur bei Monatsrechnungen über EUR 25,- gewährt.
  2. Einzelaufträge unter EUR 10,- werden netto berechnet.
  3. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, in unserer Verkaufsstelle gegen Barzahlung den mit ihm vereinbarten Rabattsatz bei Kleinaufträgen zu erhalten.
  4. Unsere Rechnungen sind bis zu 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto (ohne jeden Abzug) zahlbar.
  5. Bei Zustimmung zum Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Lastschrift von der Bank ausgeführt und nicht zurück gebucht wird.
  6. Reparatur- und Montagerechnungen sind stets sofort rein netto und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  7. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer Zustimmung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  8. Bei Einrichtungen und Maschinen, die einen Netto-Warenwert von über EUR 5.000,- haben, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    30 % der Rechnungssumme - bei Auftragserteilung,
    30 % der Rechnungssumme - bei Auftragsbestätigung,
    30 % der Rechnungssumme - bei Lieferung,
    30 % der Rechnungssumme - bei Abnahme.

15 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Forderungen, auch für andere laufende Verträge, sofort zur Zahlung fällig. Alle vereinbarten Rabatte und Vergünstigungen verfallen dabei.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Leistungen bzw. Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Ferner stehen uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung und das Recht auf Vertragsrücktritt zu. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht unsere Leistung beanstandet hat.
  3. Bei Zahlungsverzug können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bezahlung verlangen.

16 Eigentumsvorbehalt

Verbraucher

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dem Verbraucher wird jegliche Verfügung über unsere Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung untersagt.

    Unternehmer
     
  2. Von uns gelieferte Ware bleibt bei Verträgen mit Unternehmern unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind.
  3. Der Unternehmer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Unternehmer widerruflich weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und uns alle für einen Forderungseinzug benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Kunde den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Daneben steht uns das Recht zu, die Abtretung selbst offen zu legen. Zu den nachfolgend genannten Rechtsgeschäften und Verfügungen ist der Kunde jedoch nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt:
    I. Sicherungsübereignung und Verpfändung;
    II. Abtretung der an uns gemäß dieser AGB abgetretenen oder abzutretenden Ansprüche, Abschluß von Factoring-Verträgen jeder Art;
    III. Veräußerung unserer Vorbehaltsware an Abnehmer, welche die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausschließen.

    Alle Kunden
     
  4. Wird von uns Ware zurückgenommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für uns erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag.
  5. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen unserer Rechte sind wir vom Kunden unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Klage benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage nicht erbringen kann, haftet der Kunde.
  6. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden findet ausschließlich für uns als Hersteller statt. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
  7. Wenn der Kunde mit der Begleichung einer über den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderung in Verzug gerät, erlischt sein Recht, die Vorbehaltsware zu besitzen. Wir können in diesem Fall die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Ware verlangen.
  8. Wenn der Kunde eine uns abgetretene Forderung im Rahmen eines echten Factorings verkauft, werden die gesicherten Forderungen sofort fällig. Die Forderung des Kunden gegen den Factor tritt dann an die Stelle der veräußerten Forderung. Die an die Stelle tretende Forderung gegen den Factor tritt uns der Kunde bereits jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Verkaufserlös muß unverzüglich an uns ausgeschüttet werden.
  9. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, verbundene, umgebildete, vermengte und vermischte Vorbehaltsware.
  10. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

17 Haftungsbeschränkung

  1. Hinsichtlich der wesentlichen Vertragspflichten haften wir für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, soweit die Schäden typischerweise vorhersehbar sind.
  2. Weitergehende Ersatzansprüche z. B. für mögliche Mangelschäden und Mangelfolgeschäden können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden.
  3. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur in Höhe etwaiger damit verbundener Nachteile des Kunden, z. B. für höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
  4. Die Haftung für den Ersatz von Aufwendungen nach § 284 BGB richtet sich ebenfalls nach den vorstehenden Nrn. 1. bis 4. dieser Bedingungen. Die Haftung für Aufwendungen beträgt maximal ein Drittel des vereinbarten Kaufpreises. Aufwendungen werden nur in Höhe der üblichen und angemessenen Kosten für die jeweilige Aufwendung ersetzt. Fahrtkosten werden, soweit wir nach § 284 haften, maximal in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt. Übernachtungskosten werden auf den Marktpreis für ein übliches Hotelzimmer beschränkt.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
  6. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

18 Gerichtsstand

  1. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des § 38 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  2. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Wir sind berechtigt, auch das Gericht anzurufen, das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig wäre.

19 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
  2. Im Falle der Unwirksamkeit werden die betroffenen Bestimmungen durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB ersetzt.
  3. Abweichend von Nr. 2 soll in dem Fall, dass eine der individuell vereinbarten Bestimmungen unwirksam ist, eine zulässige Regel gelten, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

20 Schlußbestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz: Liebigstraße 11, 92637 Weiden.
  3. Vereinbarungen außerhalb dieser Urkunde wurden nicht getroffen.



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