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Kerstin König Baumaschinen GmbH

Firmentyp: Vermittlung/Verleih, Vertrieb, Handel

Gerstedter Weg 19
29410 Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel
Sachsen-Anhalt
Deutschland





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Deutschland

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Endverbraucher

Firmen/gewerblich

Zahlungsarten

Rechnung

Vorauskasse

Bar bei Abholung

Absatz

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Örtlich

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders
lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher i. S. d. §13 BGB
als auch der Unternehmer i. S. d. §14 BGB.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind darin schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können
wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(4) Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich
gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung,zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mwst..
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
netto (ohne Abzug) sofort fällig. Verzug tritt spätestens 20 Tagen nach Zugang
der Rechnung / sonstigen Zahlungsaufforderung ein.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank
zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen.  Bei privaten Kunden, gilt ein
Zinssatz von 5% p. a. über Basiszins.
(5) Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Kunden ist im Geschäftsverkehr
mit Unternehmern ausgeschlossen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäfts-verkehr mit Verbrauchern nicht, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegen-forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Wahlweise können wir die Miete abzüglich ersparter Aufwendungen fordern,
die pauschal in angemessener Höhe berechnet werden.
§ 4 Lieferung
(1) Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder
sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
(3) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des
Liefergegenstands erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem
Kunden mitgeteilt wurde.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit Verlassen der Ware aus unseren jeweiligen Betriebsstätten
auf den Kunden über, wenn der Käufer Unternehmer ist.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(4) Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns versichert.
(5) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsver-bindung bleibt der Liefergegenstand unser Eigentum. Im Verkehr mit Verbrauchern gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag.
(2) Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgen. Mit der Weiterveräußerung
gelten Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer als an uns abgetreten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiter-veräußerung
bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Soweit die Forderungen fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderungen ist er in keinem Fall berechtigt.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte, sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(5) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck den Lagerort des Liefer-gegenstandes betreten und befahren können.
(6) Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit
übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat uns der Kunde unverzüglich davon zu benachrichtigen.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen
des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.

§ 7 Mängelhaftung
(1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware Gewähr nach
unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(4) Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
oder Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen. Bei nur gering-fügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(5) Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß oder durch
Korrosion entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
(6) Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit der Käufer Unternehmer ist. Ist der Käufer Verbraucher,
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(8) Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Regelungen
unter § 8 – Haftung.

§ 8 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Schaden durch
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden
oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Soweit uns
keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Haften wir gemäß Absatz (1) für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, ist die Haftung in
der gleichen Weise begrenzt.
(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. –begrenzungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbe-schränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(4) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften
wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind.

§ 9 Haftung für Nebenpflichten
Für Ansprüche des Kunden wegen von uns verschuldeter, fehlerhafter oder
unterbliebener Beratung sowie von anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen
gelten die Regelungen der vorstehenden §§ 7 und 8 entsprechend.
§ 10 Reparatur- und Wartungsleistungen
Diese Bedingungen finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß
Anwendung.
§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt
im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten nach unserer Wahl Salzwedel oder der
Wohnsitz unseres Vertragspartners als Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht
bereits Klage erhoben worden ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Salzwedel Erfüllungsort.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Kerstin König Baumaschinen GmbH



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