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Grove Immobilien e.K.

Firmentyp: Dienstleistung, Verwaltung

Schwartauer Allee 125
23554 Lübeck
Lübeck, Hansestadt
Schleswig-Holstein
Deutschland





Firmenpräsentation
Grove Immobilien e.K. Ihr Ansprechpartner, wenn es um Immobilien rund um Lübeck geht. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Vermarktung von Immobilien, sind wir genau Ihr richtiger Ansprechpartner..
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Leistungen
Liefergebiet

Deutschland

Leistungs- und Serviceangebot
Versand- und Lieferbedingungen

 nach Absprache

 Frei Haus

Kundenservice

 Gutachten

 Service ausserhalb der Geschäftszeiten

Verkauf und Beratung

 Außendienst

 Sonntagsbesichtigung

 Vermietung

 Vermittlung

 Individuelle Beratung

 Individuelle Verkaufsberatung

Logistische Dienste

 Bestandsmanagement

 Verwaltung

Werkstatt- und Reparaturdienste
Finanzdienste

 Finanzdienstleistung

Individueller Service
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B2B

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Wiederverkäufer

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Handwerker

Behörden

Schulen

Hersteller

Absatz

Regional

Örtlich

Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Wegbeschreibung

Parkbeschreibung

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Grove - Immobilien e.K.
Inh. Stefan Grove, Schwartauer Allee 125
23554 Lübeck

1.
Die in den Verkaufsaufgaben enthaltenen Angaben basieren auf Informationen, die der Firma Grove – Immobilien e.K. erteilt worden sind. Ungeachtet der Tatsache, daß die Firma Grove – Immobilien e.K. bemüht ist, vollständige und zutreffende Angaben zu erhalten und weiterzugeben, übernimmt die Firma Grove – Immobilien e.K. keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

2.
Durch die Verkaufsaufgabe wird eine Verpflichtung der Firma Grove – Immobilien e.K. nicht begründet; der entsprechende Nachweis erfolgt freibleibend.

3.
Verkaufsaufgaben und Mitteilungen der Firma Grove – Immobilien e.K. sind nur für den jeweiligen ausdrücklich ausgewiesenen Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe durch den Empfänger ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma Grove – Immobilien e.K. zustande, ist die Firma Grove – Immobilien e.K. berechtigt, den ihr hieraus erwachsenen Schaden dem Empfänger gegenüber geltend zu machen. Unabhängig vom etwaigen Anspruch der Firma Grove – Immobilien e.K. gegenüber ihrem Auftraggeber; insoweit haften gegebenenfalls Empfänger und Auftraggeber der Grove – Immobilien e.K. als Gesamtschuldner.

4.
Ist dem Empfänger das durch die Verkaufaufgabe nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Grove – Immobilien e.K. unverzüglich, spätestens binnen Wochenfrist ab Zugang des Schreibens mitzuteilen.

5.
Die Firma Grove – Immobilien e.K. ist grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden, es sei denn,  es wird etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6.
Die jeweils an die Firma Grove – Immobilien e.K. zu zahlende Provision für Nachweis oder Vermittlung eines Objektes ist in der jeweiligen Verkaufsaufgabe regelmäßig angegeben; fehlt eine solche Angabe, gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

7.
Der Provisionsanspruch der Firma Grove – Immobilien e.K. entsteht, sobald aufgrund ihres Nachweises oder ihrer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Wird die Firma Grove – Immobilien e.K. beim Vertragschluss nicht zugezogen, verpflichtet sich der Empfänger zur unverzüglichen selbständigen Mitteilung der Firma Grove – Immobilien e.K. gegenüber, wenn ein solcher Vertrag zustande kommt; gleichzeitig sind die Bedingungen des zustande gekommenden Vertrages mitzuteilen. Insoweit wird zugunsten der Firma Grove – Immobilien e.K. ein eigener Auskunftsanspruch begründet. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, als diese in der Verkaufsaufgabe angegeben sind. Die Provision ist fällig und zahlbar:

bei beurkundungspflichtigen Verträgen mit Beurkundung des Vertrages

im übrigen bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen von der Firma Grove – Immobilien e.K. vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages.

Der Anspruch auf Provision bleibt auch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Ebenso wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag von einer Vertragspartei erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat zum Schadensersatz verpflichtet..

8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmen sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts und der Zivilprozessordnung. Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand  Lübeck vereinbart.

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