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Berufskraftfahrer Qualifizierung über BB Personaldienste

Nach der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) unterliegen Berufskraftfahrer einer besonderen Qualifikationsverpflichtung.Für alle selbstständigen und angestellten FahrerInnen, gilt eine Pflicht zur Teilnahme an diesen Qualifikationen, wenn sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.Die Fahrer/innen müssen:die deutsche Staatsbürgerschaft besitzenim EU-Bereich oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt sein oderin einem Drittstaat beschäftigt sein, wobei der Arbeitgeber den Unternehmenssitz in den o. g. Bereichen haben muss.Diese gesetzlichen Auflagen sind in die folgenden 5 Module unterteilt:Modul 1 – ECO- TrainingModul 2 – Digitaler TachoModul 3 – FahrsicherheitstrainingModul 4 – GesundheitModul 5 – LadungssicherungDie einzelnen Module haben eine Dauer von je 7 Stunden.Bis September 2014 müssen die Berufskraftfahrer/innen diese Module absolviert haben. Im Intervall von 5 Jahren müssen diese erneuert werden.


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